Assoziierte
Ihre Vorteile im Überblick
- Teilnahme am Qualifizierungsprogramm
- Individuelle Beratung und Unterstützung
Voraussetzungen und Antragsunterlagen
Erfüllen Sie nicht die Kriterien zur Vollmitgliedschaft als Doktorand:in oder für eine Mitgliedschaft als Postdoc, so könnte die assoziierte Mitgliedschaft für Sie von Interesse sein.
Zur Beantragung einer assoziierten Mitgliedschaft wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an die Graduiertenakademie.
Hinweise für Promovierende
Einen Mitgliedschaftsantrag können Sie z.B. als Promovierende:r von Partnereinrichtungen in gemeinsamen Promotionsprogrammen oder als Gastwissenschaftler:in an Einrichtungen der Technischen Universität Dresden stellen.
Promovierende müssen eine Betreuungsvereinbarung und eine Bestätigung der Annahme als Doktorand:in Ihrer Heimatuniversität einreichen.
Hinweise für Postdocs
Postdocs müssen eine Kopie Ihrer Promotionsurkunde einreichen. Weitere Details spricht die Graduiertenakademie direkt mit Ihnen ab.
Eine Mitgliedschaft für Postdocs, die einer wissenschaftlichen Tätigkeit an einer außeruniversitären Forschungseinrichtung, bspw. einer DRESDEN-Concept e.V. Einrichtung, nachgehen, ist leider ausgeschlossen.
FAQs
Im Gegensatz zur Vollmitgliedschaft als Promovierende:r oder Postdoc sind assoziierte Mitglieder nicht berechtigt, sich um Fördermittel der Graduiertenakademie zu bewerben. Alle anderen Serviceleistungen der Graduiertenakademie stehen diesen Mitgliedern vollumfänglich zur Verfügung.
Es gelten die in §5 der Ordnung der Graduiertenakademie (GA) festgelegten Rechte und Pflichten. Das Mitglied ist aufgrund der Mitgliedschaft vor allem berechtigt:
- am Qualifizierungsprogramm der GA nach Verfügbarkeit teilzunehmen
- alle Beratungsangebote der GA nach Verfügbarkeit in Anspruch zu nehmen
Es wird erwartet, dass assoziierte Mitglieder der Graduiertenakademie jederzeit vollständige und wahrheitsgemäße Angaben machen. Änderungen zu Ihrer Person wie z.B. Adressänderungen oder Änderung des postalischen oder E-Mail Kontaktes sind der Graduiertenakademie unmittelbar mitzuteilen.
In dem Fall senden Sie bitte eine kurze, schriftliche Erklärung zu Ihren veränderten Bedingungen an die Geschäftsstelle der Graduiertenakademie und reichen ggf. entsprechende Nachweise ein, so dass Ihr Antrag geprüft werden kann.
Bitte beachten Sie, dass die Dauer der vorangegangenen, assoziierten Mitgliedschaft ggf. an die Dauer einer Vollmitgliedschaft angerechnet wird.
Assoziierte Mitgliedschaften werden zeitlich befristet gewährt, sind aber in der Regel an die Bestimmungen Vollmitgliedschaften als Promovierende:r bzw. Postdoc angelehnt bzw. überschreiten diese nicht.
Gemäß §3 (4) der Ordnung der Graduiertenakademie enden reguläre Mitgliedschaften als Promovierende:r durch die Aushändigung der Promotionsurkunde oder bei Abbruch des Promotionsverfahrens und als Postdoc spätestens zwölf Jahre nach Abschluss der Promotion.
Ja, jederzeit.
Wenn Sie die Mitgliedschaft in der Graduiertenakademie nicht mehr wünschen, so teilen Sie uns dies bitte durch eine schriftliche Austrittserklärung postalisch (Postadresse der Graduiertenakademie) oder per E-Mail an die Graduiertenakademie mit.