FAQ - Antworten auf häufig gestellte Fragen
Wir sammeln derzeit sich wiederholende Fragen und bemühen uns, sie hier zu veröffentlichen:
1. Frage: Wie ist der Praktikumsvertrag zur Unterschrift an der TU Dresden einzureichen?
Antwort: Sehr gern digital als PDF - als Scan an die E-Mail-Adresse Praktikumsbüro Sozialpädagogik . Er wird dann digital unterschrieben und Ihnen per Mail zurückgesendet.(JPG's sind leider nicht unterschreibbar.)
2. Frage: Wer übernimmt nach Joachim Gerhardt diese Aufgabe?
Antwort: S. Hermsdorf-Drobny & Janet Hanel
3. Frage: Kann ich den Praktikumsvertrag auf normal/analog unterschreiben lassen?
Antwort: Ja - dann bitte dienstags oder donnerstags zwischen 8 und 15:30 Uhr vorbeikommen.
4. Frage: Ich würde gern eine Joberfahrung anrechnen lassen und damit die Praktikumszeit verkürzen wollen, wohin kann ich mich wenden?
Antwort: An Herrn Rouven Reineck.
5. Frage: Ich muss für das Jahr 2025 mein Praktikum planen. Wann kann ich wen dazu fragen?
Antwort: Der Fachschaftsrat Sozialpädagogik richtet immer im Februar ein "Praktikumscafé" ein. Der Termin wird kurzfristig bekannt gegeben. Hier wird das Praktikum organisatorisch vorbereitet
6. Frage: Wo kann ich Praktikumsangebote finden?
Antwort: Sämtliche Praktikumsangebote die für Sozialpädagog:innen an der Fakultät EW eingehen, werden dem Fachschaftsrat zugeleitet, welcher sie auf folgender Internetseite zugänglich macht: https://fsrewsp.de/praktika-jobs/
7. Gelten Kind-krank-Tage wie eigene Krankheitstage?
Laut Praktikumsordnung gelten bei Krankheitstagen die Regelungen Ihrer Praktikumsstelle. In dieser Ordnung ist nichts Genaueres zu Kind-Krank-Tagen festgelegt, nur der Hinweis, dass ab 112,5 Stunden krankheitsbedingter Fehlzeiten die weiteren Fehlzeiten im Praktikum nachgearbeitet werden müssen. Ggf. können Sie mit Ihrer Praktikumseinrichtung vor Ort eine Regelung im Fall von Kind-Krank-Tagen treffen.
8. Das Praktikum umfasst die sächsischen Herbst, Weihnachts- und Winterferien. Gibt es diesbezüglich Sonderregelungen bezüglich Urlaub für Eltern von Schulkindern oder könnte man dies in Absprache mit dem Praktikumsbetrieb auch über 9 Tage aushandeln?
Die Praktikumsordnung sieht einen Urlaubsanspruch von 9 Tagen vor, wenn das Praktikum in einem Block von 6 Monaten absolviert wird. Sollte das Praktikum studienbegleitend stattfinden, müssen die Urlaubstage entsprechend auf die Gesamtdauer angepasst werden. Auch hier empfiehlt es sich, direkt mit der Praktikumsstelle Vereinbarungen zu treffen, ggf. auch über zusätzliche Urlaubstage.