07.12.2019
Interdisziplinäre Anschlussfähigkeit der (Völker-)Rechts-wissenschaft: Ein Werkstattgespräch
In der Rechtspraxis von Parlamenten, Regierungen und Verwaltungen ist die wissenschaftliche Beratung gang und gäbe. Rechtspolitik und Rechtsanwendung bauen wie selbstverständlich auf Erkenntnissen unterschiedlicher Disziplinen auf; Gerichte bedienen sich Sachverständiger zur Ermittlung von Sachverhalten. Die Zusammenarbeit der Rechtswissenschaft mit anderen Disziplinen ist hingegen in Deutschland traditionell – von Teilbereichen wie Rechtsgeschichte, Rechtssoziologie, Kriminologie, Rechtsphilosophie und -theorie, abgesehen – nur schwach ausgeprägt. In Forschungsverbünden sind Juristen selten und dann eher mit monodisziplinären Teilprojekten vertreten. Disziplinen übergreifende Veranstaltungen kommen kaum über die wechselseitige Information über Forschungsgestände und -methoden hinaus; sie sind eher multi- als interdisziplinär.
Da Auslegung sich nicht in einem methodengeleiteten Erkenntnisprozess erschöpft, sondern ihr stets ein gestalterisches, rechtsfortbildendes Element innewohnt, ist aber auch die juristische Dogmatik für andere Disziplinen anschlussfähig. Entsprechende Schnittstellen aufzudecken und umgekehrt auch nach der Anschlussfähigkeit anderer Disziplinen zu fragen, ist Ziel des Werkstattgesprächs.
Das vollständige Programm mit sämtlichen Vortragsthemen kann über den folgenden Link abgerufen werden.