Tagung "Open Innovation"
Die Vor- und Nachteile offener Innovationskonzepte sowie deren rechtliche Umsetzung standen im Mittelpunkt der interdisziplinären Tagung „Open Innovation unter Wettbewerbern – Konzepte und rechtliche Rahmenbedingungen“, die von der Forschungsstelle „Forschungsförderung & Technologietransfer“ am Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht (IGEWeM) gemeinsam mit dem Projekt OPEN4innovation – ein Gemeinschaftsprojekt der Fakultät Informatik, der Fakultät Wirtschaftswissenschaften und der HTW Dresden – am 24. Juni 2011 veranstaltet wurde.
Nach einem Grußwort von Prof. Dr. Susanne Strahringer, Dekanin der Fakultät Wirtschaftswissenschaften und Prof. Dr. Horst-Peter Götting, Dekan der Juristischen Fakultät und Leiter der Forschungsstelle Forschungsförderung und Technologietransfer am IGEWeM, begann die Tagung mit folgenden Referaten:
- „Open Innovation – Weltbilder, Werkzeuge, Wirkungsweisen“ – Prof. Dr. Kathrin Möslein, Universität Erlangen-Nürnberg & Handelshochschule Leipzig
- „Gelebte Co-Innovation der SAP Research Living Labs in einer vernetzten Welt“ – Carsten Puschke, SAP Research, Dresden
- „Chancen und Risiken aus Investorensicht“ – Christof L. Knop, Ventizz Capital Partners Advisory AG, Düsseldorf
- „Rechtliche Rahmenbedingungen von Open Innovation“ – Dr. Sebastian Wündisch, LL.M., Leiter der Forschungsstelle am IGEWeM
- „Open Innovation und Technologietransfer aus Sicher einer Forschungseinrichtung“ – Dr. Markus Zirkel, Leiter der Rechtsabteilung, Fraunhofer-Gesellschaft für angewandte Forschung e. V., München
- „Mehr als Open Source? Chancen und Risiken offener Innovationsprozesse im IT-Bereich“ – Dr. Thomas Söbbing, LL.M., Deutsche Leasing Information Technology GmbH
Die ca. 70 Teilnehmer aus Wirtschaft, Forschung und Wissenschaft zeigten mit ihren intensiven Diskussionsbeiträgen, wie aktuell und klärungsbedürftig das Thema Open Innovation ist. Die zahlreichen Fragen richteten sich insbesondere an die rechtliche Umsetzung offener Innovationsnetzwerke. Eine große Herausforderung offener Innovationsnetzwerke besteht in dem Ausgleich zwischen der notwendigen Offenheit und Einbeziehung von Kunden und/oder Wettbewerben auf der einen Seite und dem für die wirtschaftliche Verwertung bedeutendem Geheimnisschutz von Innovationen auf der anderen Seite. Dem Abschluss von Geheimhaltungsvereinbarungen kommt daher eine große Bedeutung zu.
Die Tagung machte zudem deutlich, dass eine weitere Herausforderung offener Innovationsmodelle in der Beteiligung zahlreicher Personen an der Entwicklung einer Innovation bzw. im Rahmen der Kooperation besteht. Um gegebenenfalls die entstandenen Rechte zweifelsfrei und lückenlos nachweisen zu können, ist die Dokumentation des Innovationsprozesses unerlässlich. Der Nachweis einer lückenlosen Rechtekette ist beispielsweise erforderlich für die Durchsetzung der geistigen Eigentumsrechte. Der weltweiten Geltendmachung von geistigen Eigentumsrechten standen die Tagungsteilnehmer allerdings skeptisch gegenüber, da vor allem kleine und mittelständische Unternehmen die dafür erforderlichen Verfahrenskosten nicht aufbringen können.
Mit Abschluss der Tagung waren sich die Teilnehmer, Referenten und Veranstalter einig, dass offene Innovationsmodelle zunehmend an Interesse und Gewicht gewinnen. Während sich die Umsetzung offener Innovationsmodelle zum Teil noch am Anfang befindet, haben sich offene Innovationsmodelle im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungskooperationen längst etabliert.