Tagung "Forschungsförderung – quo vadis?"
Die erste Tagung der Forschungsstelle fand am 01. Oktober 2010 im Rektoratsgebäude
der TU Dresden statt. Im Mittelpunkt der eintägigen Veranstaltung standen die aktuellen und künftigen rechtlichen Rahmenbedingungen der Forschungsförderung. Mehr als 100 Vertreter renommierter Forschungseinrichtungen, forschender Groß‐ und Kleinunternehmen sowie der Wissenschaft diskutierten Gegenwart und Zukunft der Forschungsförderung unter dem Titel „Forschungsförderung – Quo Vadis?“
Einen ersten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen öffentlich geförderter
Forschung gab Dr. Sebastian Wündisch. Er betonte dabei vor allem den Schnittstellencharakter der Forschungsförderung, die nicht nur zu einem, sondern
zu zahlreichen Rechtsgebieten Berührungspunkte aufweist – vom Zivilrecht, Immaterialgüterrecht bis hin zum Verwaltungs‐, Kartell‐ und Beihilferecht.
Ermöglicht wird die öffentlich geförderte Forschung neben der EU und den Bundesländern vor allem vom Bund. Ergänzend zur institutionellen Förderung
stellt beispielsweise das Bundesministerium für Bildung und Forschung jedes
Jahr finanzielle Mittel in Milliardenhöhe für die direkte Projektförderung zur Verfügung.
Die Bedingungen der Projektförderung des BMBF stellte Frau Katrin Kirschmann, Referentin im Referat ʺFörderverfahren ‐ Projektträgerʺ vor.
Bestandteil der rechtlichen Rahmenbedingungen der Projektförderung des Bundes sind die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis (NKBF 98). Ob sich diese Regelungen bewährt haben oder reformbedürftig sind, untersuchte Dr. Lorenz Kaiser, Hauptabteilungsleiter der Abteilung „Recht und Verträge“ der Fraunhofer Gesellschaft für angewandte Forschung, in seinem Vortrag „Die Nebenbestimmungen des BMBF zu FuEProjekten ‐ Entwicklung und Ausblick“.
Thema der Tagung waren neben Fragen der aktuellen Forschungsförderung auch zukünftige flexiblere Modelle. Die Leiterin der Konzernsteuerabteilung der SAP AG, Frau Ina Schlie, stellte in ihrem Vortrag „Anforderungen der Wirtschaft an neue Konzepte der FuE‐Förderung – insbesondere steuerliche FuE‐Förderung“ das Modell der steuerlichen Forschungsförderung näher vor. Anstatt wie bisher einen sehr arbeitsaufwendigen Antrag auf Gewährung von Forschungsmitteln zu stellen, können bei der steuerlichen Forschungsförderung die Forschungskosten auf die Steuerschuld angerechnet werden.
Die Vor‐ und Nachteile dieses Modells gegenüber der direkten Projektförderung wurden kontrovers diskutiert. Insbesondere das notwendige Antragsverfahren wird von den Antragstellern als zu umfangreich und belastend empfunden. Dass diese bei der steuerlichen Forschungsförderung entfallen, überzeugte Vertreter kleinerer Unternehmen nicht. Da sie über geringere finanzielle Kapazitäten verfügen, ist das steuerliche Forschungsmodell für sie weniger attraktiv. Sie benötigen die Forschungskosten zu Beginn des Projektes und nicht erst am Ende. Zudem befürchten
sie zu ihren Lasten eine Reduzierung der Forschungsmittel, wenn der Gesetzgeber ein weiteres Modell der Forschungsförderung einführt. Doch auch das bisherige Modell der direkten Projektförderung blieb nicht von Kritik verschont. Kritisiert wurden die fehlende Technologieoffenheit der Forschungsprogramme, die Förderung unrentabler Großprojekte, mögliche Wettbewerbsverfälschungen sowie die Unterstützung solcher Forschungsprojekte, die auch ohne staatlichen Zuschuss durchgeführt worden wären (sog. Mitnahmeeffekte).
Die unterschiedlichen Referenten der Tagung, die aus der Wissenschaft, Wirtschaft,
Politik und Forschungsinstitution stammten, ermöglichten unterschiedliche Perspektiven der an Forschungskooperationen Beteiligten. Welche Erwartungen
ein Projektträger an die Forschungsförderung stellt, machte Frau Dr. Anette Hilbert
von der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH deutlich.
Als Forschungsstelle am IGEWeM der TU Dresden war auch die Bedeutung der Technologieförderung im Freistaat Sachsen Gegenstand der Tagung. Ministerialrat Christoph Zimmer‐Conrad, Referatsleiter für Technologiepolitik und Technologieförderung im Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, überzeugte in seinem Vortrag „Ziele, Umfang und Zukunft der Technologieförderung in
Sachsenʺ das Auditorium davon, dass Sachsen große Anstrengungen in diesem Bereich unternimmt. Mit 2,59 % des BIP investiert Sachsen mehr als der bundesweite Durchschnitt in Forschung und Entwicklung. Der Freistaat versucht so, die Fördermaßnahmen des Bundes und der EU dort zu ergänzen, wo Förderungslücken
entstehen.
Insgesamt erwies sich die erste Tagung der Forschungsstelle Forschungsförderung
& Technologietransfer als erfolgreiches Forum für einen intensiven Austausch zwischen Wissenschaftlern, forschenden Unternehmen, Forschungseinrichtungen und der Politik.
von Axel Hoffmann und Nicole Schmidt