Dr. Roman Guski, LL.M. (Notre Dame)
Herr Dr. Roman Guski übernimmt im Sommersemester 2017 die Vertretung des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht (Frau Prof. Dr. Ursula Stein).
Bitte beachten: Hinweise zur Bachelorarbeit
Kontakt:
Sprechstunde: Mittwochs, 09:30-10:30 Uhr
Vorlesung „Vertiefung bürgerliches Recht: Gesetzliche Schuldverhältnisse“
Dozent | Dr. Roman Guski, LL.M. (Notre Dame) |
Zeit und Ort | mittwochs, 13:00 – 14:30 Uhr, SE1/0101/U |
Terminänderungen |
Die Vorlesung „Gesetzliche Schuldverhältnisse" findet am Mittwoch, 31.05.2017, in der 5. DS im HSZ/405/U als Zusatztermin statt (am 24.05.2017 entfällt die Vorlesung). |
Art | freiwillige Wahlpflichtveranstaltung, keine Abschlussklausur |
Beginn | 05.04.2017 |
Zielgruppe | ab 3. Fachsemester, BA Law in Context |
Vorkenntnisse | Grundzüge des bürgerlichen Rechts |
Inhalt |
Die Vorlesung vertieft den Stoff der gesetzlichen Schuldverhältnisse mit seinen jeweiligen Querbezügen zum Gesamtsystem des Privatrechts (allgemeiner Teil und Schuldrecht). Anhand von Fällen werden insbesondere die Geschäftsführung ohne Auftrag, das Bereicherungsrecht, das Deliktsrecht und das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis behandelt. Die Veranstaltung richtet sich an Studierende ab dem 4. Semester. |
Literatur | Medicus, Gesetzliche Schuldverhältnisse, 5. Auflage 2007; Peifer, Schuldrecht: Gesetzliche Schuldverhältnisse, 4. Auflage 2014; Wandt, Gesetzliche Schuldverhältnisse, 7. Auflage 2015 |
Sonstige Hinweise: | Werden in der Veranstaltung gegeben. |
Materialien |
Vorlesung "Vertiefung Handels- und Gesellschaftsrecht"
Dozent | Dr. Roman Guski, LL.M. (Notre Dame) |
Zeit und Ort | mittwochs, 11:10 – 12:40 Uhr, GER/038/H |
Terminänderungen |
Die Vorlesung „Vertiefung Handels- und Gesellschaftsrecht“ findet am Mittwoch, 31.05.2017, in der 1. DS, in GER/037 als Zusatztermin statt (am 24.05.2017 entfällt die Vorlesung). |
Art | Wahlpflichtveranstaltung im Grundlagenmodul des Studienschwerpunkts Wirtschaftsrecht (JF-WF 3.1) |
Beginn | 5. April 2017 |
Zielgruppe | 4. Fachsemester Bachelorstudiengang „Law in Context“ |
Vorkenntnisse | Grundwissen im Zivilrecht sowie Besuch der Vorlesung „Handelsrecht mit Grundzügen des GmbH-Rechts“ im Wintersemester |
Inhalt | Im Anschluss an die Vorlesung „Handelsrecht mit Grundzügen des GmbH-Rechts“ wiederholt und vertieft die Veranstaltung wichtige Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts. Anhand von Fallbeispielen werden aus dem Handelsrecht insbesondere der Kaufmannsbegriff, die Firma, die Handelsregisterpublizität, die Vertretung des Kaufmanns sowie wichtige Handelsvertragstypen (Handelskauf, Kommission) behandelt. Im Gesellschaftsrecht liegt der Schwerpunkt auf dem Recht der Personengesellschaften (oHG, KG und GbR). Die zu besprechenden Fälle werden rechtzeitig vorher bekannt gegeben und sind von den Teilnehmern jeweils vorzubereiten, sonst ist eine Teilnahme nicht sinnvoll. |
Literatur | Handelsrecht: Brox/Henssler, Handelsrecht, 21. Aufl. 2011; Jung, Handelsrecht, 9. Aufl. 2012; Oetker, Handelsrecht, 6. Aufl. 2010. Gesellschaftsrecht: Grunewald, Gesellschaftsrecht, 9. Aufl. 2014; Windbichler, Gesellschaftsrecht, 23. Aufl. 2013; Eisenhardt, Gesellschaftsrecht, 14. Aufl. 2009; Klunzinger, Grundzüge des Gesellschaftsrechts, 16. Aufl. 2012. |
Sonstige Hinweise | Eine Anmeldung zur Prüfung/Klausurarbeit ist im vorgegebenen Einschreibezeitraum (Bekanntgabe durch das Prüfungsamt) zwingend erforderlich. |
Unterlagen |
Fälle 1- 20 |
Klausur | 09.08.2017, 90 Minuten, 08:00 Uhr in HSZ/304/Z |
Grundlagenseminar zum Recht der GmbH und der Personenhandelsgesellschaften
Dozent | Dr. Roman Guski, LL.M. (Notre Dame) |
Beginn | Blockveranstaltung, Aushang beachten. |
Art | Wahlpflichtveranstaltung im Grundlagen- und Vertiefungsmodul des Studienschwerpunkts Wirtschaftsrecht (JF-WF 3.1/3.3) |
Vorbesprechung | Mittwoch, 12.04.2017, 15:30 Uhr, GER/039 |
Zielgruppe | 4./6. Fachsemester BA Law in Context |
Vorkenntnisse | Besuch der Pflichtvorlesung „GmbH-Recht“ |
Inhalt | Das Seminar behandelt ausgewählte Grundprobleme der GmbH und der Personenhandelsgesellschaften (oHG und KG) mit ihren jeweiligen Bezügen zum allgemeinen Privatrecht und zum europäischen Binnenmarktrecht. Vorkenntnisse im Handels- und Gesellschaftsrecht sind von Vorteil. Die Studierenden sollen zudem Methoden rechtswissenschaftlichen Arbeitens und das Präsentieren von Arbeitsergebnissen erlernen. Folgende Themen stehen zur Auswahl: 1. Das Mindestkapital – ein Auslaufmodell? 2. Mobilität der Haftungsbeschränkung in Europa: Rechtsgrundlagen, Strukturprobleme und Lösungsansätze 3. Die Kapitalerhaltungsregeln im GmbH-Recht: Wirksames Schwert oder Papiertiger? 4. Der Haftungsdurchgriff auf GmbH-Gesellschafter: Wertungsgrundlagen und Einzeltatbestände 5. Gesellschafterdarlehen in der GmbH-Krise: Wertungsgrundlagen und Systematik des § 135 InsO 6. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt): Sinnvolle Alternative oder systemwidriger Kaufmann m.b.H.? 7. Ein „Gauner im Frack“? Die GmbH & Co. KG zwischen Personen- und Kapitalgesellschaftsrecht 8. Haftungsrisiken des Kommanditisten bei Neugründung und Eintritt 9. Akzessorische Haftung der oHG-Gesellschafter nach § 128 HGB für deliktische Verbindlichkeiten? 10. Der Anwendungsbereich der „eigenüblichen Sorgfalt“ (§ 708 BGB) als gesellschaftsinterner Haftungsmaßstab 11. Das Prinzip der Selbstorganschaft in der oHG: Wertungsgrundlagen und praktische Bedeutung 12. Die Figur der „fehlerhaften Gesellschaft“: Praktische und dogmatische Probleme |
Hinweise | Weitere Themen können bei Bedarf vergeben werden. Die Themen werden nach Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Anmeldungen bitte an roman.guski@igw.uni-heidelberg.de Das Seminar wird als Blockveranstaltung stattfinden. Termin und Raum werden rechtzeitig bekanntgegeben. Eine Vorbesprechung findet am 12. April 2017 um 15:30 Uhr in Raum GER/039 statt. Themenspezifische Hinweise werden individuell gegeben. |
Hinweise zur Seminararbeit |
Die Seminararbeiten müssen bis zum 4. Juli 2017 abgegeben werden, sowohl schriftlich als auch per E-Mail an die oben genannte Adresse.
Der Umfang der Arbeit beträgt max. 20 DIN-A4-Seiten zzgl. Deckblatt, Inhalts-, Abkürzungs- und Literaturverzeichnis; Rand 1/3 rechts; Schriftgrösse 12; Zeilenabstand 1.5; Fussnoten: Schriftgrösse 10, Zeilenabstand einfach. – Folgende Erklärung ist am Ende der Arbeit abzugeben: „Ich bestätige, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig und ohne Mithilfe Dritter verfasst habe und in der Arbeit alle verwendeten Quellen angegeben habe (Unterschrift).“ |