Forschungsschwerpunkte
Die Forschungsarbeit des Lehrstuhls bezieht sich sowohl auf das geltende Zivilrecht als auch auf das Römische Recht.
Dabei besteht besonderes Interesse an vergleichenden Verknüpfungen zwischen dem geltenden Zivilrecht und dem Römischen Recht.
Forschung am Lehrstuhl
Die Forschungsarbeit am Lehrstuhl konzentriert sich zur Zeit auf Detailfragen, die sich im Anschluss an die Anfertigung der Beiträge zum Handbuch des Römischen Privatrechts ergeben haben, wie (im Zusammenhang der Römischen Pfandrechtsgeschichte) die Frage der Hypothekarezeption und die Frage der sog. hypothekarischen Sukzession oder (im Zusammenhang des Rechts der lex Falcidia) Einzelfragen der Berechnung der Vermächtnisse.