Aug 19, 2026
Master Geschichte
Mit den neuen Studiendokumenten im Master Geschichte ändern sich sehr grundlegend die Studienzulassungsvoraussetzungen und Abläufe im Studium. Alle bis zum SoSe 2026 immatrikulierten Studierenden können noch nach der alten Ordnung fertig studieren, sofern sie nicht in die neue Ordnung übertreten wollen. Alle Studierenden, die ab dem WS 2026/27 in den Master Geschichte immatrikuliert werden, studieren nach den neuen Ordnungen.
- hier geht es zu den neuen Studiendokumenten
- Informationsveranstaltung Master Geschichte im Rahmen der ESE: Mi, 07.10.2026, 5. DS (14:50-1620), Raum: BZW/A538 (Archivraum des Instituts für Geschichte)
- geänderte Studienzulassungsvoraussetzungen (§3 SOMA Geschichte), Kurzfassung der Sprachanforderungen: Englisch GER B2, eine weitere Fremdsprache GER B1 (Latein als bislang verpflichtende Voraussetzung entfällt damit, ist aber optional weiterhin für den Nachweis der zweiten Fremdsprache möglich)
- Hinweis zu den Lehrangeboten auf OPAL: Aufgrund des kurzfristigen Übergangs in die neuen Ordnungen vor dem Beginn des Wintersemesters kann es sein, dass auf OPAL noch nicht alle Lehrangebote entsprechend ausgeflaggt sind. Bitte fragen Sie ggf. individuell bei den Lehrenden nach. Das Institut ist bemüht, etwaige Lücken zügig zu schließen.
Ausführliches Zitat der geänderten Studienzulassungsvoraussetzungen gemäß §3 SOMA Geschichte (WS 26/27):
"(1) Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist ein erster in Deutschland anerkannter berufsqualifizierender Hochschulabschluss in Geschichte, ein lehramtsbezogener Bachelorstudiengang mit dem Fach Geschichte oder in einem Studiengang mit gleicher fachlicher Ausrichtung oder ein Abschluss in einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie in Geschichte.
(2) Darüber hinaus werden Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) vorausgesetzt. Der Nachweis der Englischkenntnisse ist durch Vorlage eines einschlägigen Zeugnisses oder Sprachzertifikats zu erbringen. Dies können insbesondere das Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung mit dem geforderten ausgewiesenen Sprachniveau oder ein Sprachzertifikat, beispielsweise International English Language Testing System (IELTS) mit einem Overall IELTS Band Score von mindestens 5.5 oder Test of English as a Foreign Language mit einem Internet-based Test Score von mindestens 72 oder nach neuem Bewertungsmaßstab 4.0, sein.
(3) Weiterhin werden Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache auf dem Niveau B1 des GER vorausgesetzt. Der Nachweis der Sprachkenntnisse erfolgt durch das Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung mit dem geforderten ausgewiesenen Sprachniveau, durch ein Zertifikat einer zertifizierten Sprachschule oder durch einen Schul- oder Hochschulabschluss, der nicht in Deutsch oder Englisch abgelegt wurde."