17.03.2022
Öffnung des SPÜ-Angebotes
Angesichts der Ukraine-Krise werden im Rahmen der Lehramts-Studiengänge die Gestaltungsmöglichkeiten der Schulpraktischen-Übungen (SPÜ) erweitert.
Die große Zahl minderjähriger Geflüchteter lässt eine starke Belastung des Schulsystems zu erwarten. Personalbedarf entsteht in der Erstbetreuung, in Sprachkursen, in der Assistenz von Lehrkräften und vielem mehr. Studierende, die sich hier engagieren, können sich diese Tätigkeit als SPÜ anrechnen lassen. Eine spezifische Tätigkeit im Fach Ethik ist nicht erforderlich. Erforderlich ist eine Rücksprache mit den Dozierenden der Fachdidaktik sowie eine Bestätigung der Tätigkeit für eine anerkannte Institution. Als Leistungsnachweis erfolgt eine Reflexion der durchgeführten Tätigkeit in Absprache mit der universitären Betreuerin. Die Sonderregelung gilt zunächst bis zum April 2023.