Prof. Dr. Dr. Erik Hahn
Prof. Dr. iur. habil. Dr. rer. medic. Erik Hahn ist Professor für Sozial- und Gesundheitsrecht an der Hochschule Zittau/Görlitz und ehemaliger Richter. Seine Forschung umfasst das breite Feld des Gesundheitsrechts – einschließlich des Medizinrechts, des Rechts der psychischen Gesundheit, des Rechts der Gesundheitsförderung und Prävention sowie des Betreuungsrechts – mit besonderem Fokus auf die Digitalisierung von Gesundheits- und Sozialleistungen sowie das zugehörige Datenschutzrecht. Zum anderen befasst er sich im Bereich des Sozialrechts vor allem mit gesundheitsbezogenen Leistungen, dem Sozialversicherungsrecht, dem Existenzsicherungsrecht, der europäischen Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und dem Sozialverwaltungsrecht. Einen weiteren Forschungsbereich bilden die rechtlichen Rahmenbedingungen für soziale Dienste und Berufe und generell die besondere Rechtsstellung vulnerabler Gruppen. In allen genannten Feldern erfolgt eine weitestmögliche Berücksichtigung nationaler, europäischer, internationaler und rechtsvergleichender Perspektiven.
Neben seiner Tätigkeit an der Hochschule Zittau/Görlitz ist er
- Research Affiliate am Centre for Law, Medicine and Life Sciences der University of Cambridge und
- Visiting Professor (European Health Law and Social Law) an der Rīga Stradiņš University (Fakultät für Sozialwissenschaften, Department of Law).
Erik Hahn studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Leipzig und Halle-Wittenberg (2003–2008) und wurde 2010 an der Universität Leipzig zum Dr. iur. promoviert. Nach Abschluss seines juristischen Vorbereitungsdienstes trat er in die sächsische Justiz ein und war zunächst Staatsanwalt in Leipzig, später Richter am Sozialgericht Dresden. 2015 wurde er zum Professor an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege in Hildesheim berufen und wechselte 2016 an die Hochschule Zittau/Görlitz.
2021 schloss er eine weitere Promotion am Institut für Geschichte und Ethik der Medizin der Medizinischen Fakultät der TU Dresden ab, in der er sich mit den historischen Grundlagen des Medizinrechts befasste. 2022 folgte die Habilitation an der Fakultät Wirtschaft, Recht und Gesellschaft der BTU Cottbus–Senftenberg mit der Verleihung der Venia legendi für Öffentliches Recht – insbesondere Medizin- und Sozialrecht – sowie Europarecht. Im selben Jahr wurde er zum Richter im Nebenamt am Sächsischen Landessozialgericht berufen und übernahm eine Tätigkeit als Visiting Professor an der Rīga Stradiņš University. Bis 2024 war er zudem wissenschaftlicher Leiter des LL.M.-Masterstudiengangs „Medizinrecht“ an der Dresden International University (An-Institut der TU Dresden).
Seit 2025 ist Erik Hahn als Hochschullehrer mit Berechtigung zur Promotionsbetreuung an der Technischen Universität Dresden kooptiert – sowohl an der Medizinischen Fakultät „Carl Gustav Carus“ als auch am Institut für Internationales Recht, Geistiges Eigentum und Technikrecht der Philosophischen Fakultät – und zudem Research Affiliate am Centre for Law, Medicine and Life Sciences der University of Cambridge. Er ist Autor von mehr als 180 Veröffentlichungen, darunter Monografien, Zeitschriftenaufsätze und Buchbeiträge, und referiert regelmäßig auf nationalen und internationalen Tagungen.
Erik Hahn hatte Gast- und Forschungsaufenthalte als Visiting Professor, Visiting Scholar und Fellow in mehreren Ländern, darunter in den Vereinigten Staaten (The Petrie-Flom Center der Harvard Law School), Italien (Università degli Studi Roma Tre), Lettland (Rīga Stradiņš University und Banku Augstskola), Griechenland (International Hellenic University), China (National Judges College der Volksrepublik China) sowie im Vereinigten Königreich (Centre for Law, Medicine and Life Sciences der University of Cambridge).
Er ist u.a. Mitglied des European Institute of Social Security, der European Association of Health Law, der Deutschen Gesellschaft für Medizinrecht, der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht, des Deutschen Sozialrechtsverbands, der Leipziger Vereinigung für Medizinrecht, der AWMF-Arbeitsgemeinschaft „Ärzte und Juristen“, der Ethikkommission der Sächsischen Landesärztekammer sowie des Wissenschaftlichen Beirats der Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD).
Staatsexamina I und II (Sachsen, beide mit Prädikat); Dr. iur. (Universität Leipzig, s.c.l.); Dr. rer. medic. (TU Dresden, m.c.l.); und Dr. iur. habil. (BTU Cottbus–Senftenberg).
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