Visum
Wenn Sie in Deutschland studieren wollen, benötigen Sie in der Regel ein Visum. Ausgenommen sind Bürger der EU sowie aus bestimmten Nicht-EU Staaten. Eine Übersicht der Staaten mit Befreiung der Visumspflicht finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes. Bürger dieser Staaten benötigen lediglich eine Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken. Diese Aufenthaltsgenehmigung muss innerhalb von drei Monaten nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden.
Bürger aller anderen Staaten müssen bei der deutschen Auslandsvertretung – der Botschaft oder einem Konsulat – ihres Heimatlandes ein Visum beantragen.
Bitte reisen Sie auf keinen Fall mit einem Touristenvisum nach Deutschland ein. Die Umwandlung in ein Visum zum Zweck des Studiums oder des Erwerbs der deutschen Sprache ist nach der Einreise nicht möglich!
Voraussetzung für ein Visum
Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall, sich rechtzeitig bei der deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland oder dem zuständigen Konsulat der Bundesrepublik Deutschland über die konkreten Bedingungen und Voraussetzungen zu informieren, da es für jedes Land eigene Bestimmungen geben und die Bearbeitung längere Zeit (bis zu 3 Monate) in Anspruch nehmen kann.
In der Regel müssen Sie für ein Visum die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie müssen für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland genügend finanzielle Mittel haben, um neben den Kosten des Sprachkurses/Studiums auch Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Dies muss evtl. bei der Botschaft oder dem Konsulat nachgewiesen werden.
- Alle erforderlichen Antragsunterlagen müssen vollständig sein. Bitte informieren Sie sich über die erforderlichen Unterlagen bei der jeweils zuständigen Botschaft bzw. dem Generalkonsulat.
STUDENTENVISUM:
Wenn Sie bereits eine Zulassung zum Studium an der TU Dresden erhalten haben, beantragen Sie damit bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland das Visum zu Studienzwecken.
Bewerber aus Ländern, die für die Einreise nach Deutschland nicht visumspflichtig sind (siehe oben), benötigen lediglich eine Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken. Diese Aufenthaltsgenehmigung muss innerhalb von drei Monaten nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden.
Eine Übersicht zu den Visabestimmungen finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.