Fachanwalt
Mit einer dreijährigen anwaltlichen Tätigkeit und dem Sammeln von 80 Fällen machen Sie dann die Voraussetzungen für die Zulassung komplett.
WELCHE VORTEILE BRINGT DAS?
Sie müssen keinen zusätzlichen Fachanwaltslehrgang besuchen und sparen so neben wertvoller Zeit auch die dafür anfallenden und oft sehr hohen Kursgebühren.
WIE FUNKTIONIERT DAS?
Am Ende des Sommersemesters werden 3 zusätzliche Klausuren speziell zum Nachweis der theoretischen Kenntnisse für die Erlangung der Fachanwaltsbezeichnung „Gewerblicher Rechtsschutz“ angeboten und nach der Korrektur an die Teilnehmer ausgegeben. Außerdem erhält jeder Teilnehmer ein Zertifikat, welches insbesondere das Curriculum der besuchten Lehrveranstaltungen enthält (vgl. § 6 FAO). Diese Unterlagen können dann bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer zur Beantragung der Zulassung zum Fachanwalt vorgelegt werden.
INHALT
Die Veranstaltungen des LL.M. "International Studies in Inetellctual Property Law" decken sämtliche Bereiche ab, die zum Erwerb der theoretischen Kenntnisse im Gewerblichen Rechtsschutz notwendig sind. Insbesondere im Rahmen des Praktikerforums werden die für die praktische Tätigkeit besonders zu berücksichtigenden Problemfelder vermittelt.
Die nach § 4a FAO notwendigen 3 zusätzlichen Klausuren werden mit einer Bearbeitungszeit von je 5 Stunden am Ende des jeweiligen Sommersemesters angeboten. Sie beinhalten schwerpunktmäßig Fragen zum Wettbewerbs-, Marken- und Patentrecht. Sie sind auf die Inhalte des Praktikerforums ausgerichtet und werden von erfahrenen externen Praktikern konzipiert und korrigiert.
KOSTEN
Für die Teilnahme an den 3 Fachanwaltsklausuren fallen lediglich Prüfungsgebühren in Höhe von derzeit 150 EUR pro Klausur an.
KURSANMELDUNG
Bei Interesse an der Teilnahme melden Sie sich bitte bei den Koordinatoren des Studiengangs.
Die Teilnahme an den zusätzlichen Klausuren ist selbstverständlich fakultativ zu dem LL.M. Programm "International Studies in Inetellctual Property Law".
Für die Anerkennung Ihrer Leistungen im Rahmen der Fachanwaltsausbildung ist die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuständig.