Forschung ganz aktuell
Der nicht geltend gemachte, im Wert geminderte oder durch Verzicht
erloschene erbrechtliche Anspruch im Zugewinnausgleich
Der Beitrag untersucht, wie ein nicht geltend gemachter oder im Wert
geminderter erbrechtlicher Anspruch oder Erwerb bzw. ein erbrechtlicher
Anspruch nach Verzicht in das Anfangs- und Endvermögen beim
Zugewinnausgleich einzuberechnen ist. Die Frage ist sowohl im
Zivilrecht bei der Berechnung des konkreten Zugewinns als auch wegen §
5 ErbStG für die Besteuerung relevant.
Lesen Sie weiter in ZEV 2021, S. 345-351!
Und druckfrisch finden Sie nun auch einen Beitrag zum Jahresfehlbetrag in ZGR 2022, Heft 2, S. 263-301!
Forschungsschwerpunkte
Schwerpunkte der Forschungarbeiten von PD Dr. Mylich bilden insbesondere das
1. Bürgerliches Recht, Zwangsvollstreckungsrecht, Allgemeines Insolvenzrecht
2. Gesellschaftsrecht, Bilanzrecht und unternehmensbezogenes Insolvenzrecht
3. Steuerrecht
4. Arbeitsrecht.