Über die Forschungsstelle
Die Forschungsstelle widmet sich grundlegenden Fragen des Völkerrechts und des Rechts allgemein, u.a. dem Rechtsbegriff, der Bildung ungeschriebener Normen, der Interpretation von Rechtssätzen sowie den daran beteiligten Akteuren und deren Interaktion untereinander.
Weder der Rechtsbegriff noch die einzelnen Rechtssätze beziehen sich auf festliegende Gegenstände, vielmehr gibt es eine Reihe unterschiedlicher Definitionen des Rechts und unterschiedliche Vorstellungen von Norminhalten. Es geht daher weder bei der Entstehung von Rechtsnormen noch bei der Interpretation von Rechtssätzen um Erkenntnis, sondern um autoritative Prozesse (law-making) ethischer, wirtschaftlicher und politischer Natur, was ein neues Licht auf das Phänomen des soft law wirft und zu dessen Symbiose mit dem hard law führt. Diese Prozesse werden interdisziplinär unter Einbindung der Philosophie, der Linguistik, der Politikwissenschaft und der Soziologie untersucht.
Die Forschungen bauen auf früheren Arbeiten des Leiters der Forschungsstelle auf, insbesondere: Ulrich Fastenrath, Lücken im Völkerrecht - zu Rechtscharakter, Quellen, Systemzusammenhang, Methodenlehre und Funktionen des Völkerrechts, Berlin 1991; ders., Relative normativity in international law, 4 European Journal of International Law (1993), 305-340; ders., A political theory of international law, in Fastenrath u.a. (Hrsg.), From bilaterlism to community interest - Essays in honour of Jugde Bruno Simma, Oxford 2011, S. 58-78.
Die Beschreibung der rechtsbildenden Prozesse führt zu einer Neubesinnung der Rolle des Staates und sonstiger Hoheitsträger bzw Völkerrechtssubjekte bei Rechtsetzung und Rechtsdurchsetzung. Zwar bleiben die Staaten Akteure von hoher Autorität, können die Inhalte des Völkerrechts aber nicht abschließend bestimmen. Darüber hinaus ist das Staatsverständnis generell sowohl im Rahmen des Völkerrechts als auch im Verhältnis des nationalen Rechts zum Völkerrecht Änderungen unterworfen, die es zu reflektieren gilt. Insoweit wird insbesondere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kritisch hinterfragt. Diese Forschungen weiten frühere Arbeiten des Leiters der Forschungsstelle interdisziplinär aus, u.a.: Ulrich Fastenrath, Kompetenzverteilung im Bereich der auswärtigen Gewalt, München 1986; Kommentierung der Artikel 32 und 59 im Berliner Kommentar zum Grundgesetz (gemeinsam mit Thomas Groh); Anmerkung zum Treaty Override-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, JZ 2016, 636-640.