Abschlussarbeiten
Allgemeine Informationen zu Bachelor- und Masterarbeiten
Falls Sie planen, Ihre Abschlussarbeit an der Professur für Völkerrecht, Europarecht und Öffentliches Recht zu verfassen, setzen Sie sich bitte frühzeitig – idealerweise vor dem Erstellen eines Exposés – mit Ihren potenziellen Betreuer:innen in Verbindung, um das Thema und den Zeitplan abzustimmen. Ihre Bewerbung mit einem Themenvorschlag und einer Betreuungspräferenz senden Sie bitte zur Anmeldung an das Lehrstuhl-Sekretariat Nach der finalen Themenvereinbarung und der unterschriebenen Anmeldung wird diese vom Lehrstuhl-Sekretariat an Frau Born weitergeleitet. Anschließend holt das ZIS-Prüfungsamt die Genehmigung des Prüfungsausschusses ein und Sie werden per E-Mail über die Zulassung sowie den Abgabetermin informiert.
Ein eigener Themenvorschlag, der sich an den Forschungs- und Lehrschwerpunkten der Professur orientiert, ist ausdrücklich erwünscht. Alternativ können Sie sich auch auf ein Thema aus der veröffentlichten Themenliste bewerben. Für Masterarbeiten ist ein eigener Themenvorschlag Pflicht. Die Betreuer:innen entscheiden über die Themenvergabe und informieren Sie über die Annahme des Themas. Weitere Informationen und Formulare, z. B. zu Krankschreibungen, Anmeldung oder Abgabeformalitäten, finden Sie auf der Website des ZIS zu jeweils Bachelor- und Masterarbeiten.
Für eine Bachelorarbeit im Studiengang „Internationale Beziehungen“ im Bereich Völkerrecht wird ein Umfang von 6500 Wörtern im Haupttext erwartet (exklusive Fußnoten, Literaturverzeichnis und Anhang). Die Bearbeitungszeit beträgt 5 Wochen. Für eine Masterarbeit im Studiengang „Internationale Beziehungen“ im Bereich Völkerrecht wird ein Umfang von 50 bis 80 Seiten erwartet (inklusive Fußnoten, exklusive Literaturverzeichnis und Anhang). Die Bearbeitungszeit beträgt 18 Wochen (Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Internationale Beziehungen vom 18. September 2017) bzw. 22 Wochen (Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Internationale Beziehungen vom 11. Juli 2022). Die Formalien der Abschlussarbeit entsprechen den Anforderungen einer völkerrechtlichen Arbeit. Bitte beachten Sie auch beim Verfassen des Exposés die Richtlinien für jeweils Bachelor- und Masterstudierende.
Für die Anmeldung einer Bachelorarbeit im Bereich Völkerrecht gibt es keine Voraussetzungen bezüglich der ECTS-Anzahl oder belegten Kurse. Es wird jedoch grundsätzlich empfohlen, neben den Pflichtveranstaltungen im Studienbereich Völkerrecht zusätzliche Veranstaltungen besucht zu haben. Dies wird besonders bei Interesse an Themen wie Humanitärem Völkerrecht und Wirtschaftsrecht empfohlen. Das Thema der Masterarbeit wird ausgegeben, wenn die bzw. der Studierende zum Zeitpunkt der Anmeldung 75 Leistungspunkte erreicht hat.