Professor Dr. Michael Becker
Prof. Dr. Michael Becker studierte deutsche und französische Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes. Nach den Staatsexamina und dem Justizreferendariat im Saarland Promotion bei Volker Emmerich mit einem wirtschaftsrechtlichen Thema. Gleichzeitig Assistentenzeit am Institut für Europäisches Recht der Universität des Saarlandes, zunächst bei Bernhard Aubin, sodann bei Günther Jahr. Anschließend absolvierte er ein LL.M.-Studium in corporation law an der New York University. Es folgte eine Tätigkeit als wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg mit Zuständigkeit für die Länderreferate Schweiz, Liechtenstein und USA. 1996 erfolgte die Habilitation an der Universität Hamburg (Fachbereich Rechtswissenschaft I) mit Erteilung der Lehrbefugnis für die Fächer Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Zivilprozeßrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung bei Ernst-Joachim Mestmäcker und Karsten Schmidt mit einer rechtsvergleichenden Arbeit zur Problematik der Verwaltungskontrolle durch Gesellschafterrechte nach deutschem und US-amerikanischem Recht. Nach Vertretungsdozenturen in Jena, Berlin (Freie Universität), Hamburg und Dresden nahm Professor Becker im Sommersemester 1998 den Ruf auf den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Zivilprozeßrecht und Internationales Privatrecht an.