Vorlesungen Prof. Dr. Wolf im Sommersemester 2019
Bachelorstudiengang
Dozent |
Prof. Dr. Maik Wolf |
Zeit und Ort | Dienstag 14:50 – 16:20 Uhr, GER/037 |
Art | Wahlpflichtveranstaltung im Grundlagen- und Vertiefungsmodul des Studienschwerpunkts Wirtschaftsrecht (WF 3.1 & 3.3) |
Beginn | 2. April 2019 |
Zielgruppe | 4./6. Fachsemester, BA Law in Context |
Vorkenntnisse | BGB Allgemeiner Teil; Allgemeines Schuldrecht |
Inhalt |
Die Veranstaltung befasst sich mit den gängigen Kreditsicherheiten, u.a. Bürgschaft, Hypothek und Grundschuld, Sicherungsübereignung und auch mit dem Eigentumsvorbehalt. Der Gegenstand der Veranstaltung führt einmal quer durch das BGB, einschließlich des allgemeinen Teils, des allgemeinen und besonderen Schuldrechts, des Sachenrechts und verlangt schließlich auch Seitenblicke auf das Vollstreckungsrecht. |
Literaturhinweise | Weitere Hinweise in der Veranstaltung. |
Materialien |
OPAL |
Klausur | 2019 |
Masterstudiengang
Dozent |
Prof. Dr. Maik Wolf |
Zeit und Ort | Dienstag, 13:00 – 14:30 Uhr, GER/037 |
Art | Wahlpflichtveranstaltung im Modul JF-WR-WF-2 |
Beginn | 2. April 2019 |
Zielgruppe | 2. Fachsemester MA Wirtschaftsrecht |
Vorkenntnisse | Grundlagen Kartellrecht (erwünscht) |
Inhalt | Die Veranstaltung befasst sich mit den Grundlagen des Regulierungsrechts. Der Begriff Regulierungsrecht speist sich hierbei für die Zwecke der Veranstaltung aus den Gemeinsamkeiten derjenigen Rechtsrahmen, die in den heute als rechtlich reguliert bezeichneten Sektoren gelten, wie z.B. Telekommunikation, Energie und öffentlicher Verkehr. Im Rahmen der Veranstaltung werden Ziele, Instrumente, Verfahren und organisationsrechtliche Fragen der rechtlichen Regulierung zur Diskussion gestellt. |
Literaturhinweise | |
Materialien | OPAL |
Klausur |
2019 |
Vorlesung Vertiefung Kartellrecht
Dozent |
Prof. Dr. Maik Wolf |
Zeit und Ort | Mittwoch, 13:00 – 14:30 Uhr, GER/037 |
Art | Wahlpflichtveranstaltung Modul JF-WR-WF-2 |
Beginn | 3. April 2019 |
Zielgruppe | 2. Fachsemester MA Wirtschaftsrecht |
Vorkenntnisse | Grundlagen Kartellrecht |
Inhalt |
Die Veranstaltung vertieft die Kenntnisse über die Instrumente des allgemeinen Kartellrechts, d.h. das Kartellverbot, das Missbrauchsverbot und die Fusionskontrolle. Hierbei wird u.a. die Verwendung ökonomischer Methoden und ihre rechtliche Bedeutung anhand von Fällen vertieft, wie z.B. die Instrumente zur Marktabgrenzung oder zur Bestimmung von Marktmacht. Ziel der Veranstaltung ist es, die Fähigkeit zur eigenständigen kartellrechtlichen Aufarbeitung komplexer Sachverhalte zu fördern und zu festigen. |
Literaturhinweise | |
Materialien | OPAL |
Klausur |
2019 |
Seminar zum Regulierungsrecht und Kartellrecht