Vorlesungen Prof. Dr. Wolf
Bachelorstudiengang
Vorlesung Gesetzliche Schuldverhältnisse
Dozent |
Prof. Dr. Maik Wolf |
Zeit und Ort | Mittwoch, 14:50–16:20 Uhr, GER/037/H |
Art | Wahlpflichtveranstaltung im Aufbaumodul des Studienschwerpunkts Wirtschaftsrecht (WF 3.2) |
Beginn | 11. Oktober 2017 |
Zielgruppe | 5. Fachsemester, BA Law in Context |
Vorkenntnisse | Vertragsrecht |
Inhalt | Das Recht der gesetzlichen Schuldverhältnisse behandelt die nicht-vertraglichen Schuldverhältnisse aufgrund einer Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA), einer ungerechtfertigten Bereicherung, deliktischen Verhaltens und das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis. Zu diesem Zweck sind auch die Grundlagen des allgemeinen Haftungsrechts zu vertiefen und die Abgrenzung zu vertraglichen und quasi-vertraglichen Schuldverhältnissen auszuloten. |
Literaturhinweise | Medicus, Gesetzliche Schuldverhältnisse, 5. Aufl. 2007; Wandt, Gesetzliche Schuldverhältnisse, 8. Aufl. 2017 |
Materialien |
https://bildungsportal.sachsen.de/opal/auth/RepositoryEntry/15935930375?13 |
Klausur | 14.02.2018 |
Masterstudiengang
Dozent |
Prof. Dr. Maik Wolf |
Zeit und Ort | Dienstag, 11:10-12:40 Uhr, GER/037/H |
Art | Wahlpflichtveranstaltung im Aufbaumodulmoduls des Studienschwerpunkts Wirtschaftsrecht (JF-WF 3.2) sowie im Aufbaumodul des Studienschwerpunkts Umwelt-und Technologierecht (JF-WF 2.2); Wahlpflichtveranstaltung im Modul Regulierte Märkte (JF-WR-WF-2) |
Beginn | 10. Oktober 2017 |
Zielgruppe | 1. Fachsemester, MA Wirtschaftsrecht |
Vorkenntnisse | Grundkenntnisse des Vertragsrechts, Verwaltungs- und Verfassungsrechts sind wünschenswert. Angeraten wird, parallel Vorlesungen zum Kartellrecht, zum Regulierungsverwaltungsrecht und zum Telekommunikationsrecht zu belegen. |
Inhalt | Eine leistungsfähige Energieversorgung, beurteilt nach den Kriterien Sicherheit, Preiswürdigkeit und Umweltverträglichkeit, ist die unverzichtbare Voraussetzung für ein funktionsfähiges Gemeinwesen. Die leitungsgebundenen Energien Elektrizität, Gas und Fernwärme sind technisch-wirtschaftlichen Besonderheiten für die Versorgungstätigkeit ausgesetzt, die einen speziellen Rechtsrahmen erforderlich machen. Die Vorlesung behandelt die wesentlichen Elemente des heutigen Energiewirtschaftsrechts. Im Mittelpunkt der Erörterung stehen einerseits die Rechtsbeziehungen der Energieversorgungsunternehmen untereinander sowie zu ihren Kunden und andererseits die umfangreiche staatliche Steuerung, die für den Netzbetrieb in der Elektrizitäts- und Gaswirtschaft erfolgt.
Darüber hinaus werden weitere behördliche Aufsichtskompetenzen erörtert. Einen zusätzlichen Schwerpunkt bildendie spezifischen Fördersysteme für regenerative Energien und für die Kraft-Wärme-Kopplung in der Elektrizitätswirtschaft. Schließlich werden aktuelle Reformforderungen behandelt. Trotz der spezialrechtlichen Ausgestaltung des Energierechts bestehen zahlreiche Verbindungen zu grundlegenden zivil- und öffentlich-rechtlichen Fragestellungen. Der besondere Reiz, zugleich aber die besonderen Schwierigkeiten des Energierechts liegen darin, dass es sich um eine Rechtsmaterie in der Gemengelage von Zivilrecht und öffentlichem Recht handelt. Dies stellt, in Verbindung mit den für das Verständnis der Materie unverzichtbar zu erfassenden technisch-wirtschaftlichen Besonderheiten der Strom-, Gas- und Fernwärmeversorgung, besondere Anforderungen an die Befassung mit energierechtlichen Fragen. Die technisch-wirtschaftlichen Aspekte werden in dem erforderlichen Umfang in die Vorlesung mit einbezogen. |
Literaturhinweise | Den Teilnehmern wird im Laufe der Veranstaltung Vertiefungsmaterial mit gezielten Lesehinweisen zur Verfügung gestellt. Für die Vorlesung zwingend benötigt werden die einschlägigen energierechtlichen Texte auf aktuellstem Stand, z. B. die aktuelle Textsammlung „Energierecht“, dtv-Verlag. |
Materialien | https://bildungsportal.sachsen.de/opal/auth/RepositoryEntry/15724707840 |
Klausur |
28.02.2018 |
Vorlesung Kartellrecht - Allgemeines Kartellrecht
Dozent |
Prof. Dr. Maik Wolf |
Zeit und Ort | Mittwoch, 09:20–10:50 Uhr, GER/038/H |
Art | JF-WR-4, Pflichtmodul |
Beginn | 11. Oktober 2017 |
Zielgruppe | 1. Fachsemester, MA Wirtschaftsrecht |
Vorkenntnisse | Kenntnisse im Zivilrecht, Handels-und Gesellschaftsrecht erforderlich. |
Inhalt | Die Veranstaltung behandelt anhand von Fällen die Grundlagen des deutschen und europäischen Kartellrechts („competition law“) einschließlich des Verbots wettbewerbsbeschränkender Absprachen, der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung und der Fusionskontrolle sowie dessen systematische Stellung in der Rechtsordnung. |
Literaturhinweise | Glöckner, Kartellrecht – Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen, 2. Aufl. 2017; Lettl, Kartellrecht, 4. Aufl. 2017; zur Vertiefung Emmerich, Kartellrecht, 13. Aufl. 2014. |
Sonstige Hinweise | Die Vorlesung schließt an die Veranstaltung „Einführung Kartellrecht“ im Bachelorstudiengang Law in Context an. Die Vertiefung der Kenntnisse in dieser Veranstaltung ist für den Schwerpunkbereich „Regulierte Märkte“ erforderlich, da die Regulierung der Netzinfrastrukturen in grundlegenden Aussagen auf kartellrechtlichen Erfahrungssätzen beruht. Im Sommersemester 2018 schließt sich eine Vertiefungsveranstaltung an. |
Materialien | https://bildungsportal.sachsen.de/opal/auth/RepositoryEntry/15734374413?16 |
Klausur |
21.02.2018 |
Seminar Kartellrecht im digitalen Wandel