HISQIS
Table of contents
Informationen für die Studiengänge "Law in Context" sowie "Wirtschaftsrecht"
1. ) Rücktritt von Prüfungen
I. Rücktritt während des Prüfungseinschreibezeitraums
Der Rücktritt von einer Prüfungsleistung ohne Angaben von Gründen ist nur innerhalb des festgesetzten Anmelde-/Einschreibezeitraums möglich.
II. Rücktritt nach Ablauf des Prüfungseinschreibezeitraums
Nach § 13 der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Law in Context – Recht mit seinen internationalen Bezügen zu Technik, Politik und Wirtschaft“ und nach § 12 der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Wirtschaftsrecht– Unternehmen zwischen Freiheit und staatlicher Steuerung“ gilt eine Prüfungsleistung als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bzw. „nicht bestanden“ bewertet, wenn der Studierende einen für ihn bindenden Prüfungstermin ohne triftigen Grund versäumt oder ohne triftigen Grund zurücktritt. Der für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachte triftige Grund (Rücktrittsgrund) muss dem Prüfungsamt unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Sollte eine schriftliche Anzeige vorübergehend nicht möglich sein (z.B. wegen Krankheit), so genügt zur Fristwahrung vorab eine Anzeige per E-Mail () gegenüber dem Prüfungsamt. Sollte auch eine Anzeige per E-Mail nicht möglich sein, kann der Rücktrittsgrund dem Prüfungsamt auch per Telefon (+49 351 463-37302) angezeigt werden. Die schriftliche Anzeige ist in jedem Fall nach Wegfall des Verhinderungsgrundes unverzüglich nachzuholen.
Der Nachweis über den Rücktrittsgrund ist im Prüfungsamt innerhalb von drei Werktagen* einzureichen. Die Frist beginnt am Tag nach der Prüfung. Bitte beachten Sie, dass neben dem Nachweis (z.B. ärztliches Attest) der Antrag auf Genehmigung des Rücktritts bzw. Anerkennung des Versäumnisgrundes vollständig – insbes. die Begründung bzgl. der Prüfungsunfähigkeit – ausgefüllt einzureichen ist. In Zweifelsfällen kann ein amtsärztliches Attest verlangt werden.
Sie können den Antrag auf Rücktritt mit der Post verschicken, persönlich während der Sprechzeiten im Prüfungsamt einreichen, in den Briefkasten des Prüfungsamtes oder in den Fristenbriefkasten zwischen Tillich- und Hülsse-Bau einwerfen. Beim postalischen Versand gilt das Datum des Poststempels. Ebenso können Sie einen Dritten damit beauftragen, den Antrag auf Rücktritt unter Beachtung der vorstehenden Anforderungen beim Prüfungsamt einzureichen.
Beispiel: Wird eine Prüfung am Freitag geschrieben, so muss der Antrag auf Anerkennung des Versäumnisgrundes mit entsprechendem Nachweis spätestens am folgenden Mittwoch 24 Uhr im Prüfungsamt eingehen.
III. Prüfungsleistung trotz Krankheit
Erbringt der Prüfling trotz krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit Prüfungsleistungen, obwohl er seine Krankheit erkannt hat oder hätte erkennen können, kann er sich nachträglich auf eine Leistungsminderung infolge Krankheit nicht mehr berufen.
Das Formular zum Antrag auf Genehmigung des Rücktritts bzw. Anerkennung des Versäumnisgrundes finden Sie auf der Homepage unter Juristische Fakultät / Studium / Prüfungsamt / Formulare.
gez.
Prof. Dr. Gregor Roth Dresden, 05.12.2016
-Vorsitzender des Prüfungsausschusses-
* Definition Werktage: Montag bis Freitag gelten als Werktag, sofern er nicht auf einen bundeseinheitlichen gesetzlichen Feiertag oder einen solcher des Freistaates Sachsen fällt.
Dresden, 12.12.2016
2. ) Versäumte Prüfungsanmeldung
Nach der vorliegenden Grundsatzentscheidung des Prüfungsausschusses unserer Fakultät kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, die eine unverschuldete Fristversäumung voraussetzt, nur dann gewährt werden, wenn dem Prüfling eine rechtzeitige Anmeldung aus technischen Gründen nicht möglich war und der Prüfling sich unverzüglich (also regelmäßig am nächsten Werktag) beim Prüfungsamt der Fakultät bzw. beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses wegen der Fristversäumung meldet.
3.) Anmeldung zur Prüfung über HISQIS
Bitte beachten Sie unbedingt die vorgesehen Anweisungen zur Nutzung des HISQIS.
Drucken Sie bitte für sich selbst unbedingt nach jeder Anmeldung und auch Änderung Ihrer Anmeldungen einen Ausdruck über den Stand Ihrer Prüfungsanmeldungen aus. Auf diesem Ausdruck ist eindeutig der Status Ihrer Anmeldung ersichtlich. Die Ausdruck ist zur Sicherheit zu den Prüfungen mitzunehmen. Im Prüfungsamt muss der Ausdruck nicht mehr abgegeben werden.
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Im HISQIS können Sie sich jederzeit über Ihre Prüfungsergebnisse infomieren sowie sich einen Notenspiegel inklusive der angemeldeten Prüfungen ausdrucken!