03.12.2020
An Act for Peace: The Making of UNESCO's Constitution
Anlässlich des 75-jährigen Jubiläums der UNESCO freuen wir uns, Sie auf eine spannende Initiative hinweisen zu können: Die britische Nationale Kommission für die UNESCO, das UNESCO-Archiv, die ständige Delegation des Vereinigten Königreichs bei der UNESCO und das britische Ministerium für Digital, Kultur, Medien und Sport arbeiten mit dem britischen Nationalarchiv zusammen, um die ursprüngliche Verfassung der UNESCO sowie jede formelle Annahme der Verfassung von den Mitgliedstaaten, also die offiziellen Ratifizierungsurkunden, zu digitalisieren. Die Dokumente reichen von den ersten Ratifizierungen im Jahr 1945 bis zu den jüngsten von Palästina und dem Südsudan im Jahr 2011 und sind ein außergewöhnliches Archiv und ein Beweis für den kollektiven Willen zum Frieden, der die UNESCO bis heute belebt. Die Dokumente werden 2021 online öffentlich zugänglich gemacht. Bereits heute gibt es einen ersten Einblick in der online Ausstellung An Act for Peace: Celebrating 75 Years of UNESCO.
Solche Dokumente der Zeitgeschichte aus der Entstehung eines völkerrechtlichen Vertrags liefern wertvolle einen Einblicke in den historischen Zusammenhang und ermöglichen, den Sinn und Zweck dieser Dokumente in ihrem Entstehungskontext zu erfassen. Die digital verfügbare Darstellung dieses Prozesses zeigt uns nicht nur die UNESCO-Verfassung als das Dokument, das die Organisation ins Leben gerufen hat, sondern gibt auch einen Schlüssel zum Verständnis der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft der UNESCO.
Aus völkerrechtlicher Sicht sind diese Dokumente nicht nur historisch relevant, sondern auch für von praktischem Nutzen. Ein Blick in Art. 32 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge verrät, dass „die vorbereitenden Arbeiten und die Umstände des Vertragsabschlusses“ zur Auslegung der Bedeutung eines völkerrechtlichen Dokuments als Hilfsmittel herangezogen werden können. Daher repräsentieren die digitalen Dokumente eine wichtige wissenschaftliche völkerrechtliche Quelle.