Aug 18, 2022
Seminarankündigung im Wintersemester 2022/23
Liebe Studierende,
seien Sie zu Beginn des Wintersemesters 2022/23 herzlich gegrüßt!
Wir hoffen auf ein in weiten Teilen reguläres Semester, sodass es wieder möglich sein wird, uns unter Einhaltung von Vorsichtsmaßnahmen in den Räumlichkeiten der TU Dresden zu begegnen.
Diese Lehrveranstaltung wird in Präsenz angeboten, bei hohen Inzidenzwerten bitten wir jedoch um Tragen einer FFP2-Maske im geschlossenen Raum.
Termine: Die Veranstaltungen des Seminars werden folglich in Präsenz stattfinden am:
12. Januar 2023, Donnerstag: 16:40-20:00 Uhr
19. Januar 2023, Donnerstag: 16:40-20:00 Uhr
26. Januar 2023, Donnerstag: 16:40-20:00 Uhr
2. Februar 2023, Donnerstag: 16:40-20:00 Uhr
Raum: alle Termine in GER/007
Mit herzlichem Gruß
Prof. von Schorlemer
Zum Seminar: Thema „Militärische Gewalt als Bedrohung für das Kulturerbe der Welt und die kulturelle Vielfalt“
Dozentin: Prof. Dr. Dr. Sabine von Schorlemer
Teilnehmendenzahl: 20
Art: Wahlpflichtveranstaltung
Zielgruppe: Studierende der Internationalen Beziehungen Bachelor und Master als Wahlpflichtveranstaltung
Vorkenntnisse: gute bis sehr gute Grundkenntnisse im Völkerrecht
Thema: Dieses Völkerrechtsseminar will einige bedeutsame Aspekte militärischer Gewalt im Kulturbereich aus völkerrechtlicher Perspektive einordnen. Hierbei wird das gesamte Spektrum des Kulturerbes abgedeckt, vom beweglichen zum unbeweglichen bis hin zum immateriellen Kulturerbe.
Unter anderem werden militärische Konflikte, Fragen der Besatzung, Plünderungen, internationaler Terrorismus und Strafverfolgung behandelt.
Wie es die Generaldirektorin der UNESCO ausgedrückt hat, existieren in vielen Teilen der Welt Gefahren für das Kulturererbe und die kulturelle Vielfalt. Jedoch bietet das Völkerrecht Schutz- und Ahndungsmöglichkeiten, die erfolgreich umgesetzt werden können. Wie es sich in Bezug auf die terroristische Bedrohung des UNESCO-Weltkulturerbes in Mali zeigte:
„Mali’s age-old heritage was targeted because it embodied the living soul of a society and a people. In the face of fanaticism, the Malians have given a lesson in tolerance, dialogue and peace. Today, attacks on cultural heritage continue, in the Sahel, in Iraq, Syria, Yemen and Libya. We must therefore sustain the global mobilization that can be modelled on what has been done in Mali.“ (Audrey Azoulay, UNESCO Director-General, verfügbar unter: https://en.unesco.org/news/mali-and-unesco-receive-symbolic-reparation-behalf-international-community-destruction).
Dieses Seminar wird Aufschluss über den normativen Charakter verschiedener Völkerrechtsinstrumente geben und sich mit wiederkehrenden Praktiken und Verstößen in diesem völkerrechtlichen Bereich auseinandersetzen. Vor diesem Hintergrund geht es um die Ziele, Mittel und Umsetzung des völkerrechtlichen Schutzes des Kulturerbes und der kulturellen Vielfalt.
Ein aktuelles Beispiel ist die momentane Situation in der Ukraine, wo die Zerstörung des wertvollen ukrainischen Kulturerbes zur traurigen Realität geworden ist und einen großen Verlust für die gesamte Menschheit darstellt. Daher ist der Schutz von Kulturerbe, welches sich in akuter Gefahr befindet, enorm wichtig.
„We must safeguard the cultural heritage in Ukraine, as a testimony of the past but also as a catalyst for peace and cohesion for the future, which the international community has a duty to protect and preserve.” (Audrey Azoulay, UNESCO Director-General, verfügbar unter: https://www.unesco.org/en/ukraine-war?hub=66116)
Der Schwerpunkt des Seminars richtet sich vor diesem Hintergrund darauf, welche völkerrechtlichen Instrumente es gibt, wie diese anzuwenden sind und wo Reformbedarf besteht, um auf neue und fortbestehende Herausforderungen reagieren zu können und den Schutz von Kulturerbe und kultureller Vielfalt auf völkerrechtlicher Ebene zu gewährleisten.
Militärische Gewalt als Bedrohung für das Kulturerbe der Welt und die kulturelle Vielfalt
- Die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut im bewaffneten Konflikt (1954) und ihr Zweites Protokoll (1999): Kulturgut und die Definition eines „militärisches Zieles“
- Schutz des Kulturerbes im internationalen bewaffneten Konflikt: Völkerrechtliche Pflichten von Staaten, dargestellt am Fall des Angriffskriegs auf die Ukraine
- Schutz des Kulturerbes der Welt im nicht-internationalen bewaffneten Konflikt: völkerrechtliche Pflichten nicht-staatlicher Gewaltakteure, dargestellt am Fall des Weltkulturerbes in Timbuktu, Mali
- Pflichten einer militärischen Besatzungsmacht betreffend Kulturgut, dargestellt anhand der Palästinensischen Gebiete und des IGH-Mauergutachtens
- Die Bemühungen der UNESCO um die Beilegung von Konflikten „concerning cultural objects displaced in relation to the Second Word War“
- Völkerrechtliche Verantwortung für die Zerstörung von Kulturerbe im Irak, dargestellt anhand der Plünderung des Nationalmuseums in Bagdad 2003
- Maßnahmen zur Eindämmung der Plünderung / des illegalen Kunsthandels von ISIS / Daesh in Syrien: Das UNESCO-Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut (1970)
- Maßnahmen des UN-Sicherheitsrates zur Eindämmung der Terrorismusfinanzierung durch Plünderung / illegalen Kunsthandel: eine völkerrechtliche Würdigung
- Eine völkerrechtliche Analyse des Falls Ahmad Al Faqi Al Mahdi vor dem Internationalen Strafgerichtshof: Wirkung für die Zukunft?
- Das Übereinkommen des Europarats über Straftaten im Zusammenhang mit Kulturgut (Nikosia-Konvention, 2017): Eine völkerrechtliche Würdigung
- Strafverfolgung von Kulturgutverbrechen auf dem Territorium der Ukraine: Völkerrechtliche Voraussetzungen und Optionen, unter Einschluss des Völkerstrafgesetzbuchs
- „Kultureller Genozid“ als potentieller Straftatbestand
Hinweis: Die Einschreibung in das Seminar (OPAL) erfolgt ab Donnerstag, 13.10.2022, (08:00 Uhr) und ist möglich bis incl. Donnerstag, 20.10.2022, (23:59 Uhr). Eine Warteliste ist vorhanden (Zuständigkeit Felix Schmermer).
Die Themenvergabe beginnt am Freitag, 21.10.2022, (10:50 Uhr). Doppelte Themenvergabe ist möglich (siehe Hinweise Themenvergabe). Die Vergabe endet am Mittwoch, 26.10.2022 (23:59 Uhr) (s.u. Erläuterung).
Anschließend findet eine Einführung in das Seminar mit Frau Professorin von Schorlemer statt, wenn möglich in Präsenz (voraussichtlich Donnerstag, 27. Okt. 2022, 18:30 Uhr, in GER/007).
Seminarleistungen:
- Einreichung einer detaillierten, schriftlichen Gliederung mitsamt Literaturverzeichnis bis spätestens 16.12.2022. Bitte an folgende E-Mail-Adresse senden: sabine.schorlemer@tu-dresden.de; felix.schmermer@tu-dresden.de. Die fristgerechte Abgabe ist verpflichtend für die weitere Seminarteilnahme.
- Hinweis: Nennen Sie gerne 1-2 einschlägige Texte für Ihr Thema („Lieblingstexte“, bitte an felix.schmermer@tu-dresden.de). Die entsprechende Literaturliste wird vom Lehrstuhl dann auf OPAL zur Verfügung gestellt; sie dient auch als Grundlage für gemeinsame Diskussionen während der Veranstaltung.
- Eine mündliche Präsentation der Forschungsthesen und bisherigen Forschungsergebnisse von ca. 20 Minuten (bei doppelter Themenvergabe 40 Minuten insgesamt) plus anschließende Diskussion (ca. 30 Minuten) (siehe oben Veranstaltungen). Diese mündliche Leistung fließt zu 10% in die Note mit ein.
- Im Vortrag stellen Sie bitte Ihren aktuellen Forschungsstand und interessante Erkenntnisse vor, die in Ihrer bisherigen Recherche aufgekommen sind. Gerne können Sie auch schon Diskussionsfragen für die anschließende Gruppendiskussion vorbereiten.
- Einreichung der schriftlichen Seminararbeit von ca. 20-22 Seiten, abzugeben bis spätestens 25. März 2023, bitte ebenfalls an die oben genannten E-Mail-Adressen senden.
Online-Themenvergabe:
Die Themen werden nach einem „first come, first served“-Prinzip vergeben. Das bedeutet, die Themen sind unter dem Kursbaustein „Themenvergabe“ (OPAL) gelistet und dort ist die Eintragung in das gewünschte Thema möglich (Zeitraum: ab 21.10.2022 (11:00 Uhr) bis 26.10.2022 (23:59 Uhr).
Eine doppelte Themenvergabe ist möglich (2 Studierende pro Thema). Wenn jedoch ein Thema schon von 2 Bearbeiter:innen belegt ist, kann dieses nicht mehr gewählt werden. Das Abwählen eines Themas und erneutes Eintragen in ein anderes freies Thema ist in dem Zeitraum der Themenvergabe (21.10.2022 (11:00 Uhr) – 26.10.2022 (23:59 Uhr)) möglich.
In diesem Zeitraum können die Studierenden noch frei untereinander wechseln. Nach diesem Zeitpunkt (26.10.2022 (23:59 Uhr)) ist die Themenvergabe geschlossen und endgültig.
Zur Erleichterung der Kommunikation unter den Studierenden wird ein Forumsthema eingerichtet. Unter der Überschrift „Themenvergabe“ können die Studierenden sich über Wechselwünsche und Ähnliches zur Themenvergabe austauschen.
Sollte es bei der Themenvergabe zu Komplikationen kommen, die nicht durch das Forum geklärt werden können, kontaktieren Sie bitte Felix Schmermer (felix.schmermer@tu-dresden).