Prof. Dr. Dr. Sabine Freifrau von Schorlemer WiSe 2019/20
Bachelorstudiengänge Law in Context und Internationale Beziehungen
Vorlesung Völkerrecht II
Dozentin | Prof. Dr. Dr. Sabine Freifrau von Schorlemer |
Zeit und Ort | Mittwoch, 11:10 – 12:40 Uhr, GER/037H |
Aktuelles | |
Art | Wahlpflichtveranstaltung im Aufbaumodul des Studienschwerpunkts Internationales Recht/Politikwissenschaften (WF 1.2) |
Beginn | 16. Oktober 2019 |
Zielgruppe | Bachelorstudiengang Law in Context; Studierende des Studiengangs Internationale Beziehungen, Bachelor und Master |
Vorkenntnisse | Völkerrecht I |
Inhalt |
Die Veranstaltung baut auf der Vorlesung Völkerrecht I auf und ist den wichtigsten Spezialmaterien des Völkerrechts gewidmet. Behandelt werden insbesondere das Diplomaten- und Konsularrecht, Seevölkerrecht, Weltraumrecht, Umweltvölkerrecht und Völkerstrafrecht. |
Literaturhinweise |
M. Herdegen, 18., überarbeitete und erweiterte Auflage 2019; W. Graf Vitzthum/A. Proelß, Völkerrecht, 6., umfassend neu bearbeitete Auflage 2013; K. Ipsen, Völkerrecht, 7., völlig neu bearbeitete Auflage 2018. Weitere Literaturhinweise folgen in der Lehrveranstaltung. |
Materialien |
OPAL |
Vorlesungsbegleitende Übung | Dozentin: Julia Lindner, LL.M. Termine: Gruppe 1, Dienstag (2) 09:20 – 10:50 Uhr, GER/009 Gruppe 2, Dienstag (3) 11:10 – 12:40 Uhr, GER/009 Die Übung beginnt in der zweiten Vorlesungswoche (22.10.2019). Link zum Kurs in OPAL: https://bildungsportal.sachsen.de/opal/auth/RepositoryEntry/21256634370 |
Klausur | 2020 |
Vorlesung Humanitäres Völkerrecht
Dozentin | Prof. Dr. Dr. Sabine Freifrau von Schorlemer |
Zeit und Ort |
Beginn am 17. Oktober 2019 in GER/038, 5. und 6. DS (14:50 - 18:10 Uhr) |
Art | Wahlpflichtveranstaltung im Aufbaumodul des Studienschwerpunkts Internationales Recht/Politikwissen-schaften (WF 1.2) |
Beginn | 17. Oktober 2019, 5. und 6. DS (14:50 - 18:10 Uhr), in GER/038 |
Zielgruppe | Bachelorstudiengang Law in Context; Studierende des Studiengangs Internationale Beziehungen, Bachelor und Master |
Inhalt |
Die Veranstaltung führt in die völkerrechtlichen Bestimmungen und Prinzipien über das Recht bewaffneter Konflikte ein. Völkerrechtliche Grundkenntnisse sind von Vorteil. |
Literaturhinweise |
Dinstein, The Conduct of Hostilities under the Law of International Armed Conflict (3rd ed. 2013); Fleck (ed.), The Handbook of Humanitarian Law in Armed Conflict (3rd ed. 2013). Ausführliche Literaturhinweise gibt es in der ersten Einheit der Veranstaltung. |
Materialien |
OPAL |
Klausur | 2020 |
Seminar zum Völkerrecht: Gewalt gegen Kulturerbe: Völkerrechtliche Fragen
Dozentin | Prof. Dr. Dr. Sabine Freifrau von Schorlemer |
Vorbesprechung und Themenvergabe | 16. Oktober 2019, 18:30 Uhr, in GER/007 |
Zeit und Ort |
Blockseminar am 10./11. Januar 2020 ganztägig |
Art | Wahlpflichtveranstaltung im Aufbaumodul des Studienschwerpunktes Internationales Recht/Politik-wissenschaft (WF 1.2) |
Beginn | Die verbindliche Themenvergabe erfolgt am 16. Oktober 2019, 18:30 Uhr, in GER/007; max. Teilnehmerzahl: 24 |
Zielgruppe | Bachelorstudiengang Law in Context; Internationale Beziehungen, Bachelor und Master |
Vorkenntnisse | Grundkenntnisse im Völkerrecht |
Inhalt | Die UNESCO hat seit ihrer Gründung im Jahr 1945 mit der Verhandlung und Verabschiedung wichtiger völkerrechtlicher Instrumente wesentlich zur Herausbildung und Stärkung normativer Prinzipien beigetragen. Als eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen hat sie das Ziel, durch die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Nationen in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Kultur zu Frieden und Sicherheit beizutragen. Allerdings bleibt der Schutz von Kulturgütern und kulturellem Erbe besonders unter den Bedingungen von bewaffneten Konflikten weiterhin bedroht. Die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten von 1954 und das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (Welterbekonvention) von 1972 stellen wesentliche Meilensteine dar, um den Schutz von Kulturgütern und kulturellem Erbe in Friedens- und in Konfliktzeiten zu kodifizieren. Darüber hinaus wird Gewalt gegen Kulturerbe zunehmend ein Thema des Völkerstrafrechts sowie des Menschenrechtsschutzes. Auch der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat sich bereits mehrfach mit dieser Thematik befasst. Das Seminar zielt darauf, die Mechanismen zum Schutz von Kulturgütern und kulturellem Erbe in bewaffneten Konflikten – insbesondere die Vorschriften der UNESCO-Konventionen – näher zu untersuchen sowie deren Anwendung und Wirksamkeit im Lichte aktueller Herausforderungen anhand von Bei- spielen bewaffneter Konflikte zu prüfen (nexus to peace). |
Seminarleistung | folgt |
Einführende Literaturempfehlungen |
folgt |
Themenliste (doppelte Themenvergabe ist möglich) | 1. Thema: Neuerungen des 2. Protokolls (1999) zur Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut im bewaffneten Konflikt (1954) 2. Thema: Fokus: Rechtsgrundlagen zum Schutz von Kulturgütern im nicht-internationalen Konflikt 3. Thema: Kulturelle Säuberungen durch den IS und die Verbrechen an den Jesiden im Irak: eine völkerrechtliche Einordnung 4. Thema: Die Zerstörung des Weltkulturerbes in Mali und die völkerstrafrechtliche Ahndung durch den Internationalen Strafgerichtshof 5. Thema: Die völkerrechtliche Zulässigkeit von Interventionen zum Schutz von Kulturgut (Schutzverantwortung/R2P) 6. Thema: Das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (1972): Eine kritische Würdigung des „Reactive Monitoring“ anhand der Fallpraxis des Welterbekomitees 7. Thema: Probleme der sog. „Rote Liste“ des gefährdeten Welterbes, dargestellt am Beispiel der Welterbestätten in den besetzten palästinensischen Gebieten 8. Thema: Kulturverlust durch den Bau des Staudammes Ilisu: Eine völkerrechtliche Einordnung der Flutung von Hasankeyf 9. Thema: Die Zerstörung der „buffer zone“ um die Welterbestätte Dijarbakir: Eine völkerrechtliche Würdigung an der Schnittstelle von Kulturgüter- und Menschenrechtsschutz 10. Thema: Von Sicherheitsratsresolution 1483 (2003) zu Resolution 2199 (2015): Die Eindämmung des illegalen Kunsthandels („Blutkunst“) 11. Thema: Eine völkerrechtliche Würdigung der Resolution 2347 (2018): ein neues Signal an die internationale Gemeinschaft? 12. Thema: Perspektiven: Optionen zur Neuregelung des Tatbestandes „kultureller Genozid“ |
Materialien |
geschlossene Lerngruppe in OPAL (Passwort wird in der Lehrveranstaltung bekanntgegeben) |