17.03.2020
Abgabefristen für schriftliche Prüfungsleistungen und Abschlussarbeiten aufgrund der Schließung der SLUB verlängert
Das gemeinsame Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät und der Fakultät für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften hat die Abgabefristen für Abschlussarbeiten und andere schriftliche Prüfungsleistungen aufgrund der Schließung der SLUB verlängert.
Verlängerung der Frist für Abschlussarbeiten:
Bezüglich der Einreichung von Abschlussarbeiten werden die Zeiten der Schließung der SLUB dahingehend auf Ihre Fristen anerkannt, als dass Ihnen diese Zeit als Fristunterbrechung angerechnet wird. Für die Anrechnung bedarf es keines gesonderten Antrages.
Verlängerung der Frist für andere schriftliche Prüfungsleistungen:
Für Hausarbeiten, Seminararbeiten, Projektarbeiten, Essays etc. gilt die o. g. Fristunterbrechung ebenfalls. Alle Prüfungsleistungen, die Sie bis zum 31.03.2020 einreichen müssen, können Sie auch bis 3 Wochen nach Wiedereröffnung der SLUB bei den Prüfer*innen abgeben. Grundlage hierfür ist die auf 3 Wochen aufgerundete Zeitspanne ab Schließung der SLUB (14.03.2020) bis zum Ende der Einreichungsfrist (31.03.2020).
Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamts PHF/SLK.