30.04.2020
Abgabefristen für schriftliche Prüfungsleistungen und Abschlussarbeiten aufgrund der Schließung der SLUB weiter verlängert
Das gemeinsame Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät und der Fakultät für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften hat die Abgabefristen für Abschlussarbeiten und andere schriftliche Prüfungsleistungen aufgrund der Schließung der SLUB weiter verlängert.
BA- und MA-Studiengänge der Philosophischen Fakultät
Die bislang noch eingeschränkte Öffnung der SLUB hat zur Folge, dass die bisher geltende Unterbrechung der Fristen vorläufig noch weiter gilt. Der Prüfungsausschuss der Philosophischen Fakultät hat am 29.04.2020 dazu folgende Beschlüsse gefasst:
- Die Abgabefristen für schriftliche Arbeiten inkl. der Abschlussarbeiten werden weiter und vorerst bis zum 17.07.2020 ausgesetzt.
- Das bedeutet für schriftliche Arbeiten eine Fristunterbrechung vom 14.03.2020 (Schließung der SLUB) bis zum 17.07.2020. Die dreiwöchige „Restfrist“ (14.03. bis 31.03.2020) endet damit am 7. August 2020. Das ist damit der neue letztmögliche Abgabetag.
- Für Abschlussarbeiten werden die Termine individuell berechnet und rechtzeitig mitgeteilt. Hier berechnet sich der neue Termin wie folgt:
a) Anmeldung der Arbeit vor Schließung der SLUB:
Berechnung: 17.07. plus Anzahl der verbleibenden Tage zwischen der Schließung der SLUB und dem bisherigen Abgabetermin
b) Anmeldung der Arbeit während Schließung der SLUB:
Berechnung: 17.07. plus volle Bearbeitungszeit gem. der jeweiligen Prüfungsordnung
Auch die Frist zur Anmeldung von Abschlussarbeiten nach Abschluss des letzten Moduls verlängert sich in Entsprechung dazu um die Zeitspanne von der Schließung der SLUB bis zum Ende der Vorlesungszeit bis Ende August. Selbstverständlich können alle Anmeldung auch eher erfolgen.
Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamts PHF/SLK.