19.11.2018; Vortrag
Kolloquium des Instituts für Soziologie im Wintersemester 2018/19Institutskolloquium: Weltrecht als Protokoll
01187 Dresden
„Weltrecht als Protokoll “
Wie kann das Recht eine Bedrohung von katastrophalem Ausmaß adressieren, die als unvorhersehbar und zugleich unvermeidbar gilt? Auf diese Herausforderung sollen die Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO eine Antwort geben. Denn während die „nächste Pandemie“ mit Gewissheit erwartet wird, herrscht über die weiteren Details radikale Ungewissheit. Der Vortrag untersucht die besondere Form von Weltrecht, die auf eine derartige Zukunft ausgerichtet ist. Es wird gezeigt, dass das Notstandsrecht der WHO anhand des Schemas von Norm und Ausnahme nicht angemessen beschrieben werden kann. Stattdessen bildet das Recht eine Infrastruktur zur Koordinierung administrativer Prozesse. Diese Funktionsweise wird als „protokollarisch“ gefasst. Protokolle setzen Standards, die den Austausch zwischen Knotenpunkten in dezentralen Netzwerken regeln. Entsprechend verfertigt das WHO-Recht administrative Assemblagen, welche Ansteckungsdynamiken registrieren und bearbeiten sollen. Es formiert Codes zur Sicherung vitaler Systeme.