Generelle Hinweise zu Betrugsversuchen
Alle Betrugs - oder Täuschungsversuche werden mit der Note "nicht ausreichend" (5,0) geahndet.
Die Regeln wissenschaftlichen Arbeitens sind demnach strikt einzuhalten. Alle Quellen müssen in schriftlichen Arbeiten angegeben und im Literaturverzeichnis aufgeführt werden. Den schriftlichen Arbeiten ist eine Selbständigkeitserklärung mit folgendem Wortlaut beizufügen:
"Hiermit versichere ich, dass ich die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe. Ich reiche sie erstmals als Prüfungsleistung ein. Mir ist bekannt, dass ein Betrugsversuch mit der Note "nicht ausreichend" (5,0) geahndet wird und im Wiederholungsfall zum Ausschluss von der Erbringung weiterer Prüfungsleistungen führen kann."