Abschlussprüfung Magister (HF)
Allgemeine Informationen
Mit Wirkung zum Wintersemester 2000/01 ist für alle Studierenden im Hauptstudium eine neue Magisterprüfungsordnung in Kraft getreten. Die Magisterprüfung besteht im Hauptfach aus zwei vierstündigen Klausuren, einer mündlichen Prüfung und der Magisterarbeit.
Bei einer Kombination mit zwei Hauptfächern ist die Magisterarbeit nur anzufertigen, wenn Soziologie als erstes Hauptfach gewählt wurde. Inhalt der Prüfung im (ersten) Hauptfach sind Soziologische Theorie / Theoriegeschichte, Methoden empirischer Sozialforschung sowie die Vertiefungsgebiete I und II. Die Magisterarbeit kann im Vertiefungsgebiet I, in Soziologische Theorie / Theoriegeschichte oder in Methoden empirischer Sozialforschung geschrieben werden. Die beiden nicht für die Magisterarbeit gewählten Stoffgebiete sind Gegenstand der beiden vierstündigen Klausuren. Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf das Vertiefungsgebiet II.
Wenn die Magisterarbeit nicht im Fach Soziologie geschrieben wird, sind die beiden vierstündigen Klausuren im Vertiefungsgebiet I, in Soziologische Theorie / Theoriegeschichte oder in Methoden empirischer Sozialforschung zu schreiben. Die mündliche Prüfung findet in demjenigen dieser drei Stoffgebiete statt, in dem keine Klausur geschrieben wurde.
Ich prüfe in diesem Rahmen als Vertiefungsgebiet Mikrosoziologie.
Schriftliche und mündliche Magisterprüfung
Regelung zum Vertiefungsgebiet Mikrosoziologie (nach der Magisterprüfungsordnung vom 18.10.2000):
Nach der Magisterprüfungsordnung kann die Mikrosoziologie (als Vertiefungsgebiet I, wenn es nicht Gegenstand der Magisterarbeit ist) als Gegenstand der Klausur oder der mündlichen Prüfung (als Vertiefungsgebiet II) gewählt werden.
In beiden Fällen hat der Kandidat bzw. die Kandidatin zwei Gebiete zu wählen und zu jedem dieser Gebiete eine umfangreiche Literaturliste zu erstellen. Die Literaturlisten sollen zeigen, dass der oder die Studierende im Verlauf des Studiums vertiefende Kenntnisse in den Teilgebieten erworben hat. Aus jedem dieser zwei Teilgebiete wird eine Frage für die schriftliche Magisterprüfung formuliert, von der eine zu beantworten ist.
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