Profil
Die Professur für Rechts- und Verfassungstheorie arbeitet interdisziplinär und verbindet dabei die Felder der Rechts- und Politikwissenschaft mit benachbarten Disziplinen wie etwa der Philosophie. Zu den Forschungsschwerpunkten gehören unter anderem Themen wie die Erzeugung und Transnationalisierung von Recht, Fragen der Legitimation, der Normativität und der Bildung von Urteilen.
Weitere Forschungsfelder:
- Juridisches Urteilen
- Recht und Ästhetik
- Grundrechte und Gesellschaft
- disruptive constitutionalism
- legal populism
- Smartness und die Grundlagen von Recht und Politik
- Numerische Verfahren im Recht