Prüfungen und Qualifikationsarbeiten
Sie können an der Professur für Rechts- und Verfassungstheorie Bachelor- und Masterarbeiten anfertigen und die entsprechenden Prüfungen ablegen. Notwendige Voraussetzungen für die Annahme zur Betreuung einer Abschlussarbeit sind die Teilnahme am Forschungskolloquium der Professur und die Ausarbeitung eines Exposés. Bitte kontaktieren Sie uns über das Sekretariat, wenn Sie weitere Informationen möchten oder vereinbaren Sie einen Termin für ein Vorgespräch.