Nov 08, 2021; Lecture
Digitale Ringvorlesung (Un)Creative Digital WritingAnne Lauber-Rönsberg: KI-“Kreativität” – eine urheber- und haftungsrechtliche Perspektive
Kreative Leistungen werden durch das Urheberrecht geschützt. Dieses dient dem Ziel, zum einen materielle Interessen der Urheber:innen und zum anderen ihre ideellen Interessen (z.B. an der Anerkennung der Urheberschaft und dem Schutz der Werkintegrität) zu schützen. Die zunehmende Verbreitung von KI-generierten Produkten wie Pressemitteilungen, Übersetzungen, Grafiken oder Werbejingles , die auf den ersten Blick nicht von menschlichen Leistungen zu unterscheiden sind, wirft die Frage auf, ob es einen vergleichbaren Schutz für KI-„Kreativität“ gibt. Welche Rechtfertigung gibt es für die anthropozentrische Ausrichtung des Rechts, das bislang primär menschliche Kreativität schützt? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten, wenn KI dazu eingesetzt wird, um den Inhalt fremder Texte zu extrahieren und darauf basierend automatisiert neue Texte zu produzieren? Und wer trägt die Verantwortung dafür wenn durch eine KI produzierte Inhalte gegen Gesetze verstoßen, wie der Beleidigungen von sich gebende Chatbot Tay oder eine Plagiate produzierende KI.
Prof. Dr. Anne Lauber-Rönsberg ist Professorin für Bürgerliches Recht, Immaterialgüterrecht, insb. Urheberrecht, sowie Medien- und Datenschutzrecht an der TU Dresden.