Exmatrikulation
Allgemeine Informationen zur Exmatrikulation:
Sofern Sie Ihr Studium an der TU Dresden beenden oder abbrechen möchten, müssen Sie sich durch Zusendung oder Einreichung eines Exmatrikulationsantrags und des Studentenausweises/Semestertickets vom Studium exmatrikulieren lassen. Gleichzeitig ist eine Bestätigung der Hochschulbibliothek der Hochschule Zittau/Görlitz einzureichen, dass Sie keine Verbindlichkeiten mehr haben.
Die Exmatrikulationsbescheinigung sowie die notwendige Bescheinigung zum Nachweis Ihres Studiums für die Rentenversicherung werden Ihnen nach Bearbeitung postalisch an die aktuell bei uns vorliegende Postanschrift zugeschickt. Eine (anteilige) Rückerstattung des Semestertickets können Sie für das laufende Semester beim Studentenrat beantragen.
Bei Angabe des Exmatrikulationsdatums ist auf Folgendes zu achten:
- Es ist nicht möglich, eine rückwirkende Exmatrikulation zu beantragen.
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Bei Wechsel der Hochschule ist es sinnvoll, sich zum Ende des laufenden Semesters exmatrikulieren zu lassen, damit aus versicherungsrechtlicher Sicht der nahtlose Übergang zur nächsten Hochschule gewährleistet ist.
Erhalt der Abschlussunterlagen
Sobald die Abschlussunterlagen fertiggestellt sind, erhalten Sie von uns per Post einen Prüfungsbescheid. Bitte überprüfen Sie deshalb Ihre Anschrift im Studentenportal. Wenn Ihnen der Prüfungsbescheid zugegangen ist, können Sie Ihr Masterzeugnis während unserer Sprechzeiten abholen.
Gleichzeitig ist der Studentenausweis sowie eine Bestätigung der Hochschulbibliothek der Hochschule Zittau/Görlitz einzureichen, dass Sie keine Verbindlichkeiten mehr haben.
Möchten Sie die Unterlagen zugeschickt bekommen, senden Sie uns bitte eine ausreichend frankierte und adressierte B4-Versandtasche zu.