Rückmeldung
Dies gilt nur für Studierende in Zittau!
GESETZLICHE GRUNDLAGE
Gemäß § 11 Immatrikulationsordnung der TU Dresden (ImmaO) müssen Sie sich zu jedem Semester form- und fristgerecht zum Weiterstudium zurückmelden. Sofern Sie dieser Pflicht nicht nachkommen, sind Sie gemäß § 13 ImmaO vom Studium zu exmatrikulieren.
Die Rückmeldefristen (=Überweisungsfrist) sind gemäß § 11 Absatz 2 ImmaO
für das folgende Wintersemester: 1. Juli bis 5. September und
für das folgende Sommersemester: 15. Januar bis 5. März.
Informationen zum Semesterbeitrag und zu den Kontodaten finden Sie hier.
Informationen zum Nachkauf des Semestertickets finden Sie hier:
- für das Sommersemester 2025
- für das Wintersemester 2025/2026
Weitere Fragen zur Rückmeldung werden Ihnen hier beantwortet.