Informationen Zwangsübertritt zum WS 2026/27
Informationen zum Zwangsübertritt in die neue Studienordnung zum Wintersemester 2026/27
Auch die Lehrveranstaltungen des Instituts für Regelungs- und Steuerungstheorie sind vom Zwangsübertritt in die neue Studienordnung 2024 betroffen. Auf dieser Seite haben wir für Sie alles Nötige zusammengestellt, was Sie hierzu wissen müssen.
Allgemeine Informationen zum Zwangsübertritt finden Sie auch auf den entsprechenden Seiten der Fakultät EuI. Bei konkreten Fragen zu den Lehrveranstaltungen des Instituts für Regelungs- und Steuerungstheorie wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Winkler.
Studiengang Elektrotechnik - Studienrichtung AMR (in Zukunft AR)
Pflichtmodul ET-12 13 01 "Regelungstechnik" (9LP)
- Sie müssen die Prüfung zur Lehrveranstaltung Regelungstechnik 1 im Wintersemester erfolgreich abgelegt haben, damit Ihnen das neue Plichtmodul EuI-ET-C-RT "Regelungstechnik" (5LP) anerkannt wird.
- Sie müssen das Praktikum Regelungstechnik im Winter- und Sommersemester erfolgreich abgelegt haben, damit Ihnen das neue Pflichtmodul EuI-ET-C-PrSSR "Praktische Simulations-, Steuerungs- und Regelungstechnik" (4LP) anerkannt wird (sofern Sie auch die Praktika in Modellbildung- und Simulation sowie Ereignisdiskrete Systeme erfolgreich abgeschlossen haben)
- Sie können die Lehrveranstaltung Regelungstechnik 2 im Sommersemester belegen. Wenn Sie die Prüfung zu dieser erfolgreich absolviert haben, wird Ihnen das neue Wahlpflichtmodul EuI-ET-E-RTV "Regelungstechnik Vertiefung" (5 LP) anerkannt.
Wichtig: Wahlfplichtmodul ET-12 13 10 "Nichtlineare Systeme und Prozessidentifikation" (7LP) belegen
- In der neuen Studienordnung sind die Module EuI-ET-C-NLR "Nichtlineare Regelungstechnik" und EuI-ET-C-PRID "Prozessidentifikation" Pflichtmodule.
- Bitte belegen Sie daher schon im Sommersemester 2026 das Wahlfplichtmodul ET-12 13 10 "Nichtlineare Systeme und Prozessidentifikation" (liegt eigentlich im 8. Semester, wird aber auch für das 6. eingeplant).
- Bei erfolgreichem Abschluss werden die neuen Pflichtmodule EuI-ET-C-NLR "Nichtlineare Regelungstechnik" und EuI-ET-C-PRID "Prozessidentifikation" anerkannt (jeweils 5 LP)
Studiengang ET - Studienrichtung EET
- In der neuen Studienordnung 2024 besteht die Möglichkeit, das Modul EuI-ET-E-RTB "Regelungstechnik Basiswissen" zu belegen.
- Sie können diese Leistung vorzeitig absolvieren, wenn Sie
- die Prüfung zur Lehrveranstaltung Regelungstechnik 1 im Modul ET-12 13 01 "Regelungstechnik" erfolgreich absolvieren
- UND das zugehörige Praktikum Regelungstechnik nur im Wintersemester erfolgreich abschließen.
- Wichtig: Die Einschreibung zur Prüfungsleistung Prakitkum Regelungstechnik erfolgt erst im Sommersemester.
Studiengang MT
Pflichtmodul MT-12 13 01 "Regelungstechnik und Ereignisdiskrete Systeme" (9 LP)
- Sie müssen die Prüfung zur Lehrveranstaltung Regelungstechnik (im Wintersemester) bestanden haben UND das Praktikum Regelung und Steuerung (im Sommersemester) erfolgreich abgeschlossen haben, damit das neue Pflichtmodul EuI-MT-C-RTB "Regelungstechnik Basiswissen" (5LP) anerkannt wird.
- Sie können die Lehrveranstaltung Ereignisdiskrete Systeme (im Wintersemester) besuchen. Wenn Sie die zugehörige Prüfung erfolgreich absolvieren, so wird das neue Wahlpflichtmodul EuI-MT-E-ESS „Ereignisdiskrete Systeme“ anerkannt.
Studiengang RES
Pflichtmodul RES-H07 „Regelungstechnik“
- dieses Modul (LV „Regelungstechnik 1“ + Praktikum im Sommersemester) ist in der neuen Studienordnung dem Wahlpflichtmodul EuI-RES-E-RTM „Methoden der Regelungstechnik“ zugeordnet.