AQUA
Die Leistungspunkte der Pflichtmodule "Allgemeine Qualifikationen" (AQUA 1) und "Allgemeine und ingenieurspezifische Qualifikationen" (AQUA 2) können durch das Erbringen von Prüfungsleistungen in verschiedenen, nicht-technischen Lehrveranstaltungen erworben werden. Teilnahmescheine sind nicht ausreichend; es muss eine Prüfungsleistung erbracht werden. Der Prüfer muss anerkannt sein.
Der AQUA-Katalog der angebotenen Veranstaltungen wird zu Beginn jedes Semesters bekannt gegeben. Generell sind auch weitere als die hier aufgelisteten Lehrveranstaltungen mit den jeweiligen Voraussetzungen und Einschränkungen wählbar, sofern diese inhaltlich und formal den Anforderungen der Modulbeschreibungen der AQUA-Module gerecht werden.
Studiengang | AQUA1 | AQUA2 |
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Diplom ET | ET-12 AQUA1 | ET-12 AQUA2 |
Diplom IST | ET-INF AQUA1 | ET-INF AQUA2 |
Diplom MT | MT-13 AQUA1 | MT-13 AQUA2 |
Diplom RES |
RES-H12 |
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Diplom BMT |
BMT-22-P-19 |
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Master ET | ET-12 AQUAM* |
*Fremdsprachenkurse auf höherem Niveau (z. B. Englisch ab B-Niveau oder Zweitsprachen bei TUDIAS-Prüfern) sind laut Beschluss der Studienkommission zulässig.
Der AQUA-Katalog kann Angebote verschiedener Fachbereiche/Fakultäten umfassen. Studierende müssen die Lehrveranstaltungen im AQUA-Bereich so wählen, dass die in der Modulbeschreibung vorgeschriebene Anzahl an Leistungspunkten (LP) mindestens erreicht wird (1 LP entspricht 30 h Arbeitsaufwand).
Die AQUA-Module haben laut Modulbeschreibung folgende Inhalte:
AQUA 1 | AQUA 2 |
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Veranstaltungen des eigenen Studiengangs oder Fachgebiets sind nicht zulässig!