Anrechenbarkeit ECTS Credits
Infos der TU Dresden: ECTS (European Credit Transfer System).
Infos der HRK: FAQ Anerkennung.
Anrechenbarkeit ECTS Credits – Learning Agreement (LA)
Handhabung an der Fakultät Informatik
Vor dem Auslandsaufenthalt:
- Das AAA ist nur am Nachweis der Planung von 25 .. 30 Credits in Tabelle A des Learning Agreement (LA) interessiert, da dies Voraussetzung ist, die Mobilitätsbeihilfe zu bekommen.
Darüber hinaus ist das LA als Dokument für die Anrechenbarkeit von Credits gedacht. Das Original bleibt deshalb bei Ihnen (bzw. kommt zu Ihnen zurück).
An der Fakultät Informatik wird die Anrechenbarkeit mit Hilfe de Formulars
Antrag auf Vorprüfung entschieden, weshalb das LA dafür nicht benötigt wird (s.u.). - Im LA werden 3 Phasen unterschieden: vor (Tabelle A und B), während (Tabelle C und D) und nach dem Aufenthalt (Tabelle E und F).
- In Tabelle A tragen Sie die von Ihnen gewählten Lehrveranstaltungen ein.
- Wenn Sie sich vorab Gewähr über die Anrechenbarkeit zu erwerbender Credits verschaffen wollen, müssen Sie in jedem Fall das von Fakultät Informatik eigens entwickelte Formular Antrag auf Vorprüfung ausfüllen. Legen Sie demAntrag auf Vorprüfung die Kursbeschreibung aus dem Kurskatalog Ihrer Gasthochschule bei und reichen alles zusammen in Ihrem zuständigen Prüfungsausschuss bzw. bei Ihrem Studienfachberater ein.
- Im LA reicht es dann bei "I waive my right for advanced recognition. But I will still have the right for recognition after my mobility according to the internal rules of the TU Dresden:" "yes" anzukreuzen und das LA vom Erasmuskoordinator unterschreiben zulassen (digital als pdf per email). Durch obigen Antrag an den Prüfungsausschuss können Sie trotzdem parallel vorab die Gewähr über die Anrechenbarkeit erlangen.
Alternativ können Sie auch den Inhalt des Antrag auf Vorprüfung in Tabelle B übernehmen. Dann muss allerdings auch das LA vom zuständigen Prüfungsausschuss unterschrieben werden. - Wenn Sie sich nicht vorab Gewähr über die Anrechenbarkeit zu erwerbender Credits verschaffen wollen, kreuzen Sie das entsprechende Feld unter Tabelle B im LA an. Das LA wird vom Erasmuskoordinator unterschrieben (digital als PDF per Email). Spätere Anerkennung ist trotzdem möglich, sofern nicht "fassbare,
erhebliche Unterschiede zwischen den Qualifikationszielen des absolvierten und des curricularen Moduls nachzuweisen sind". - Wenn zu Beginn oder während des Aufenthaltes Änderungen nötig sind, gilt entsprechendes für Tabelle C und D, d.h. auch ein evtl. gestellter Antrag auf Vorprüfung muss geändert (und neu gestellt) werden.
- Schicken Sie das unterschriebene Learning Agreement mit Ihren Bewerbungsunterlagen an Ihre Gasthochschule (i.d.R. an das dortige International Office).
Während und am Ende des Auslandsaufenthaltes:
- Da sich die in Tabelle A eingetragenen Lehrveranstaltungen vor Ort ändern oder überschneiden können, kann es notwendig sein diese Änderungen in Tabelle C zu erfassen. Entsprechend müssen Sie auch den Antrag auf Vorprüfungändern oder erweitern, wenn Sie sich vorab Gewähr über die Anrechenbarkeit zu erwerbender Credits verschaffen wollen.
- Nach Ihrer Rückkehr an die TU Dresden stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen anhand des von der Gasthochschule ausgestellten Transcript of Records (ToR). Für den ToR ist Tabelle E
des LA vorgesehen, er kann aber auch eine andere Form haben.
Sollte das Transcript of Records nur die lokal vergebene Note aber keine ECTS-Note (A-F) enthalten, bitten Sie den Kursleiter an der Gastuniversität, Ihnen einen Notenspiegel aus dem absolvierten Kurs zur Verfügung zu stellen.
Information des Prüfungsausschusses:
Bei unvergleichbaren Notensystemen erfolgt eine Anrechnung ohne Benotung, sondern nur "bestanden" (Paragraph 12 und 17(5) der Prüfungsordnungen).
Sie dazu auch das ECTS-Handbuch und den ECTS-Leitfaden. - Tabelle F des LA benötigen Sie an unserer Fakultät nicht - diese wird durch den Antrag auf Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen ersetzt. D.h. auch Lehrveranstaltungen, die Sie vorab nicht im „Antrag auf Vorprüfung“ angegeben haben, können Ihnen angerechnet werden, wenn die Anrechenbarkeit vom Prüfungsausschuss festgestellt wird.
Nach Ihrer Rückkehr wenden Sie sich an Ihren Studienfachberater, um die Anrechnung der im Ausland erbrachten Leistungen zu beantragen. Dazu ist es notwendig, den entsprechenden Antrag auf Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen auszufüllen und das Transcript of Records oder ein vergleichbares Zeugnis beizufügen. Reichen Sie bitte ebenfalls die detaillierten Kurs-/ Lehrveranstaltungs- /Modulbeschreibungen (in Englisch bzw. Deutsch) ein! Sofern Sie noch keine detaillierte Kursbeschreibung Ihrer Gastuniversität haben, besorgen Sie sich selbige rechtzeitig vor Ort aus dem Vorlesungsverzeichnis Ihrer Gastuniversität. Die Kurs-/ Lehrveranstaltungs- /Modulbeschreibungen aus dem Vorlesungsverzeichnis dient als Nachweis über die gelehrten Inhalte.