Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen
Inhaltsverzeichnis
Für ALLE studienbezogenen Auslandsaufenthalte (Studium, Exkursion, Sommerschule, Praktikum) gilt: Eure im Ausland erbrachten Leistungen können an der TUD anerkannt und auf euren jeweiligen Studiengang angerechnet werden. Bitte informiert euch gründlich über das jeweilige Verfahren VOR eurem Auslandsaufenthalt. Auf diesen Seiten haben wir die wichtigsten grundlegenden Informationen für euch zusammengefasst
Wichtige Hinweise vorab ...
Prüft für euren Studiengang, welches Fachsemester bzw. welche Module, Kurse und Veranstaltungen sich besonders für eine Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen eignen.
- Werden ähnliche Kurse auf einem vergleichbaren Niveau an der Partneruni angeboten?
- Verfügt euer Studiengang über ein verpflichtendes Auslandssemester?
- Gibt es konkrete Semesterempfehlungen von Seiten eures Erasmus-Beauftragten für einen Auslandsaufenthalt?
- Folgende Module eignen sich in der Regel gut für eine Anerkennung: fakultätsübergreifende Schlüsselqualifikationsmodule (AQua), Wahlpflichtmodule, internationale Module,...
Rechtliche Grundlage
Die Grundsätze zur Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen wurden 2012 gesetzlich neu geregelt (§35 Abs. 9 Sächs.HSFG). Seitdem besteht die Maßgabe, dass Leistungen grundsätzlich anzuerkennen sind, sofern kein wesentlicher Unterschied zwischen im Ausland erbrachter und curricular zu erbringender Leistung besteht.
Anders ist die gesetzliche Lage hinsichtlich der Übernahme der Noten aus dem Ausland (Vgl. hierzu §16 Abs. 5 Satz 2 und 3 MPO): Sind die Notensysteme unvergleichbar, etwa weil die Anzahl der Notenstufen nicht übereinstimmt, erfolgt keine Anrechnung der Noten; insbesondere kommen keine "Formeln" oder "Tabellen" zum Einsatz. Stattdessen werden die Leistungen lediglich mit "bestanden" gekennzeichnet; sie (und ggf. die Notengewichte) gehen nicht in die Notenberechnung ein.
Das European Credit Transfer System (ECTS)
Um eine akademische Anerkennung europaweit zu gewährleisten, wurde von der Kommission der Europäischen Gemeinschaft ein einheitliches System zur Umrechnung von Studienleistungen entwickelt, das European Credit Transfer System (ECTS). ECTS soll die Erfassung der Studienleistungen und ihre Übertragung von einer Hochschule zur anderen ermöglichen. Wenn ihr also in unterschiedlichen universitären Systemen Studienleistungen erbringt, wird der Umfang der erbrachten Arbeitsleistung durch ECTS credits vergleichbar und transparent.
Jeder Lehrveranstaltung (bzw. Modul) des jeweiligen Studienganges wird eine bestimmte Anzahl von ECTS-Anrechnungspunkten (Credits) zugeordnet. Sie beschreiben das Arbeitspensum, das die Studierenden erbringen sollen, damit ihnen die erfolgreiche Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung bescheinigt werden kann. Dabei werden nicht nur die Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Seminare, praktische Übungen, Tutorien, Exkursionen und Praktika) berücksichtigt, sondern auch die dafür notwendigen persönlichen Vorbereitungszeiten (Eigenstudium zu Hause oder in der Bibliothek, Prüfungsvorbereitungen).
Im Rahmen von ECTS entsprechen dem Studienpensum eines vollen akademischen Jahres dabei 60 Credits, für ein Semester werden in der Regel 30 und für ein Trimester 20 Credits zugrunde gelegt. ECTS-Credits werden nur vergeben, wenn der erforderliche Leistungsnachweis erfolgreich erbracht wurde (Prüfung, Hausarbeit, Seminarvortrag o. ä.). Die ECTS werden nicht für die alleinige Teilnahme an Kursen oder Lehrveranstaltungen oder lediglich für einen Studienaufenthalt im Ausland vergeben.
Die Anerkennung von Studienleistungen, die im Ausland erbracht wurden, erfolgt jedoch nicht automatisch. Für eine spätere Anerkennung eurer Leistungen solltet ihr deshalb folgende Schritte beachten.
Vor dem Auslandsaufenthalt
- Konsultiert euren Studienfachberater bzw. euer Prüfungsamt, um zu klären, welche inhaltlichen und formalen Anforderungen der später anzuerkennende Kurs erfüllen muss -> klärt ab, welche Dokumente zur Anerkennung eingereicht werden müssen (Kursberschreibung, Literaturlisten, etc.).
- Tragt die abgesprochene Kurswahl in das Learning Agreement ein und lasst dieses durch den Anerkennungsverantwortlichen der TUD sowie durch den Austauschkoordinator an der Gastuniversität unterzeichnen.
Während des Auslandsaufenthaltes
- Insofern noch nicht erfolgt: besorgt euch die detaillierte Kursbeschreibung in englischer Sprache aus dem Kurskatalog eurer Gastuniversität.
- Lasst euch nach den absolvierten Prüfungen im Ausland ein Transcript of Records von eurer Gastuniversität ausstellen.
Nach dem Auslandsaufenthalt
- Stellt den Antrag auf Anrechnung der im Ausland erbrachten Leistungen bei eurem Prüfungsamt oder Studienfachberater.
- Füllt den entsprechenden Antrag (fakultätsspezifisch) an den Prüfungsausschuss aus und fügt das Transcript of Records sowie die detaillierten Kursbeschreibungen auf Englisch bei.
- Hinweis: Erkundigt euch für den konkreten Ablauf bitte bei eurem Prüfungsamt oder Studienfachberater.
- Alternativ dazu können die im Ausland erworbenen Leistungen ebenfalls in einem Diploma Supplement dokumentiert, Infos in der Allgem. Prüfungsordnung der TUD (Oktober 2024).
Formulare zum Learning Agreement
In der Box findet ihr alle benötigten Teile des Learning Agreements (für ERASMUS-Aufenthalte nur bedingt anwendbar, da das Learning Agreement digital zu erstellen ist), die ihr einzeln oder als komplettes Dokument herunterladen könnt. Ebenso befinden sich hier sowohl ein Leitfaden für das Ausfüllen des Learning Agreements sowie allgemeine Erklärungen und Hinweise zum Learning Agreement.