Postgraduales
Inhaltsverzeichnis
Promotion und Habilitation an der Fakultät Informatik
Nach einem erfolgreichen universitären Abschluss stehen Ihnen viele Türen offen. Hinter einer dieser Türen verbirgt sich die Fortführung Ihres akademischen Werdegangs im Rahmen eines Promotionsstudiums und der anschließenden Habilitation.
An der Fakultät für Informatik haben Sie die Möglichkeit selbstständig zu forschen und Ihre wissenschaftlichen Erkenntnisse zu erweitern.
Promotion
Die Zulassung zur Promotion setzt grundsätzlich ein abgeschlossenes Hochschulstudium in einem universitären Studiengang mit einer mindestens achtsemestrigen Regelstudienzeit voraus. Ein Bewerber kann nur dann als Promotionsstudent an der Fakultät Informatik immatrikuliert werden, wenn er als Doktorand durch den Promotionsausschuss in die Doktorandenliste der Fakultät aufgenommen wurde. Die Aufnahme in die Doktorandenliste ist mit der Verpflichtung des Bewerbers verbunden, innerhalb der nächsten sechs Jahre an der Fakultät Informatik zu promovieren.
Habilitation
Die Habilitation ist ein Nachweis der besonderen Befähigung zur Forschung und zur eigenständigen Lehre in einem Fachgebiet. Mit der Habilitation wird die Lehrbefugnis zuerkannt und die Befugnis eingeräumt, den Zusatz "habil." zum Doktorgrad zu führen.