07.07.2026
EU-Beschluss zum digitalen Euro: Eine verpasste Chance für echten Datenschutz beim Bezahlen!
Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des EU-Parlaments hat am 23. Juni seine Verhandlungsposition zum „Single Currency Package" beschlossen und damit den Weg zur Einführung des digitalen Euro vonseiten des EU-Parlaments freigemacht. Dabei übernimmt der Beschluss den Entwurf der EU-Kommission aus dem Jahr 2023 weitestgehend unverändert.
Forscher der Fakultät Informatik der TU Dresden kritisieren, dass damit wichtige Diskussionen zu Anforderungen und Prioritäten eines digitalen Zentralbankgeldes ausgeblieben sind. Mikolai Gütschow, der im Rahmen des vom BMFTR geförderten Projekts Concrete Contracts zu digitalen Bezahlsystemen an der Professur Distributed and Networked Systems forscht, fasst die Situation wie folgt zusammen: „Leider verpasst der Entwurf die Chance, echten Datenschutz und digitale Souveränität beim Bezahlen zu erreichen.“ Und prognostiziert: „Der Kopierschutz oder die Anonymität bei Offline-Bezahlungen wird nicht standhalten.“
Der digitale Euro wird aus zwei grundverschiedenen Varianten bestehen: einer Online- und einer Offline-Variante. Die Online-Variante ist kontobasiert und entspricht damit technisch heutigen Bankkonten und europäischen Zahlungssystemen wie Wero. Der Gesetzentwurf verspricht „Privacy by Design" und „Privacy by Default" – etwa Zero-Knowledge-Proofs, mit denen sich Zahlungen prüfen lassen, ohne personenbezogene Daten offenzulegen. Das bezieht sich aber nur auf den Verzicht der EZB auf Zugriff auf Identifikationsdaten, nicht aber auf die privaten Zahlungsdienstleister, die den digitalen Euro für die Endkunden verwalten sollen. Özgür Kesim, Anwendungspartner in Concrete Contracts und Geschäftsführer der Code Blau GmbH, sagt: „Damit haben diese Anbieter weiterhin die Möglichkeit – und wegen Geldwäsche-Gesetzgebung auch die Pflicht! – alle Bezahlungen mit dem digitalen Euro routinemäßig zu überwachen. Bei der Online-Variante wird es also im Vergleich zu heutigen digitalen Bezahlsystemen, die alle kontobasiert sind, keine Verbesserungen beim Schutz der Privatsphäre geben.” Mikolai Gütschow betont: „Die zentrale Datenbank, die sämtliche Kontostände enthält und unter EZB-Aufsicht steht, soll die Daten gemäß Gesetzentwurf nur pseudonymisiert speichern. Eine nachträgliche Zusammenführung mit anderen Datensätzen wäre technisch aber nicht schwer. Gerade wenn man die bisherigen Erfahrungen mit Datenlecks bei namhaften Unternehmen und Behörden bedenkt, wäre es besser, sensible Zahlungsdaten – auch in pseudonymisierter Form – gar nicht erst zentral zusammenzuführen.“
Die Offline-Variante hingegen setzt auf digitale Geldwerte, die lokal auf den Endgeräten gespeichert und ohne Internetverbindung komplett anonym zwischen Benutzern übertragen werden können. Gütschow gibt zu bedenken: „Digitale Daten lassen sich beliebig oft perfekt kopieren. Ohne zentrale Kontrolle ist nicht zu verhindern, dass Geld mehrfach ausgegeben wird – das sogenannte Double-Spending.“ Zur Lösung schlägt die Europäische Zentralbank (EZB) den Einsatz sicherer Hardware vor, um die Geldwerte vor Manipulation zu schützen. Gütschow sieht diesen Ansatz kritisch: „Ähnliche Kopierschutzmaßnahmen konnten in der Vergangenheit oft umgangen werden, zum Beispiel bei Blu-Rays oder Smartphones. Da der finanzielle Anreiz unbegrenzt ist, wird auch die Motivation zur Umgehung hoch sein.“ Kesim fügt hinzu: „Durch die versprochene Anonymität wird es nicht möglich sein, die Angreifer zu identifizieren. Es sei denn, dieses Versprechen würde gebrochen und ein Rückverfolgungsverfahren zur Verhinderung von Missbrauch eingeführt werden.“ Zusammengefasst bedeutet das: Die Offline-Variante ist entweder nicht wirklich anonym, oder der Kopierschutz wird früher oder später geknackt – mit potenziell großen finanziellen Schäden für EZB und Gesellschaft.
Dabei gäbe es aus Sicht der Forscher eine bessere Alternative: Das quelloffene Bezahlsystem GNU Taler wird derzeit in der Schweiz erprobt und erfüllt dabei wesentliche Ziele des digitalen Euros – Schutz der Privatsphäre auf Bargeldniveau und digitale Souveränität. Mikolai Gütschow und Özgür Kesim forschen und arbeiten seit Jahren an diesem System, das auf verteilten digitalen Geldwerten basiert und Double-Spending verhindert, indem mindestens eine Seite der Zahlung mit dem Internet verbunden ist. GNU Taler garantiert „asymmetrische Anonymität“: Käufer sind anonym wie bei Bargeld, während Zahlungsempfänger identifizierbar sind – ein Beitrag gegen Geldwäsche und zur Steuertransparenz. Kesim betont: „Taler ist offen spezifiziert und als freie Software verfügbar. Das macht es überprüfbar, anpassbar und interoperabel.“ Damit entspricht GNU Taler der Open-Source-Strategie der EU und sichert digitale Souveränität gegenüber Staaten und Privatunternehmen.
Die Eignung von Taler für eine Zentralbankwährung wurde bereits 2021 gezeigt. Trotz mehrfacher Hinweise an die EZB und das EU-Parlament wurde der Vorschlag in den Beratungen nicht aufgegriffen. Weitere Informationen und Kritikpunkte zum digitalen Euro in geplanter Form wurden in Fachpublikationen veröffentlicht und sind online nachzulesen und nachzuhören.