20.12.2017
Bessere Chancen für Abiturienten auf einen Medizinstudienplatz - Die Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der TU Dresden sieht sich in ihrem Vergabeverfahren bestätigt
„Das Abitur ist nicht alles, wir müssen auch auf andere Kriterien schauen“, unterstreicht Professorin Angela Hübner, Studiendekanin Medizin an der TU Dresden. Bereits heute findet über die Hälfte der Studenten den Weg an die Medizinische Fakultät über ein hochschuleigenes Auswahlverfahren, das seit 2009 vom Referat Lehre unter Leitung des Diplom-Psychologen Mike Hänsel zum Einsatz kommt. Der zweistufige Aufbau ermöglicht, neben der Abiturnote wichtige berufsrelevante Personenmerkmale objektiv zu erheben. So ist bereits heute die Abiturnote nicht mehr das wichtigste Zulassungskriterium. Mit dem Verfahren erhalten Studienbewerber, die nicht über eine Abiturnote von 1,0 verfügen, aber dennoch sehr gute naturwissenschaftliche Vorkenntnisse und beruflich-praktische Erfahrungen mitbringen, eine realistische Chance auf eine Studienzulassung. In den letzten zwei Zulassungsjahren wurden Bewerber bis zu einer Abiturdurchschnittsnote von 1,8 immatrikuliert. Für manche Bewerber verkürzt sich die Wartezeit so um bis zu 14 Semester.
Bundesweit gab es für das aktuelle Wintersemester 43.827 Bewerbungen um einen Medizinstudienplatz. Dem stehen insgesamt 9.150 Medizin und 1.518 Zahnmedizinstudienplätze gegenüber. In Dresden stehen aktuell 225 Medizin- und 56 Zahnmedizinstudienplätze zur Verfügung. An der Medizinischen Fakultät der TU Dresden haben sich für das laufende Wintersemester 2017/2018 für das beschriebene Auswahlverfahren 1.585 Abiturienten beworben, darunter 1.080 Frauen. 745 Interessentensuchten den Zugang über die Abiturbesten-Quote, über die Hälfte Frauen (515). Insgesamt gingen in Dresden 1.898 Bewerbungen ein, 1.291 waren Frauen.
„Aus unserer Erfahrung mit stationsbasierten Auswahlgesprächen im OSCE, also objetiv strukturierten Prüfungen mit klinischen Fragestellungen, wissen wir, dass faire und transparente Auswahlentscheidungen intensive Prüferschulungen sowie einen hohen Grad der Standardisierung für Planung, Durchführung und Auswertung der Gespräche erforderlich machen“, sagt Prof. Heinz Reichmann, Dekan der Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus.
Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes wird bei der Studienplatzvergabe für das Medizinstudium die Chancengleichheit der Bewerber gestärkt. In Zukunft sind alle deutschen Medizinischen Fakultäten angehalten, neben der Abiturnote weitere Auswahlkriterien in ihre hochschuleigenen Auswahlverfahren einzubeziehen. Um die Fairness der Auswahlentscheidung und die Chancengleichheit der Bewerber zu gewährleisten, sollen bundesweit standardisierte Auswahlgespräche zum Einsatz kommen.
Bild: Auftaktveranstaltung für die neuen Studierenden an der Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus der TU Dresden zum Wintersemester 2017/2018 (Quelle: Stephan Wiegand, MF TUD).
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