Famulatur
Jeder Studierende muss für insgesamt mindestens 30 Tage in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung seine Famulatur ableisten. Diese kann in Hausarztpraxen, Kinderarztpraxen, Polikliniken, Ambulanzen, Notaufnahmen, Tageskliniken, Radiologische Einrichtungen und Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) absolviert werden.
Die Durchführung findet ab dem 5. Semester in der vorlesungsfreien Zeit statt und wird vom Studierenden selbst organisiert.
Unter folgendem Link befindet sich eine Übersicht der bundesweiten Praxen, die freie Plätze direkt an die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) gemeldet haben.