Famulatur
Jeder Studierende muss für insgesamt mindestens 30 Tage (Pflicht laut Approbationsordnung) in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung (Hausärzte, Kinderärzte, Polikliniken, Ambulanzen, Notaufnahmen, Tageskliniken, Radiologische Einrichtungen und Einrichtungen des ÖGD) seine Famulatur ableisten.
Die Durchführung findet ab dem 5. Semester in der vorlesungsfreien Zeit statt und wird vom Studierenden selbst organisiert.
Unter folgendem Link erhalten Sie eine Übersicht an Praxen bundesweit, die freie Plätze direkt an die DEGAM gemeldet haben.