07.04.2026
Studie veröffentlicht zu Einstellungen und Erfahrungen im Umgang mit assistiertem Suizid am Universitätsklinikum Dresden
Seit der Aufhebung des § 217 StGB ist der assistierte Suizid (AS) in Deutschland ohne definitive gesetzliche Regelung. Dadurch kann sich die ohnehin in der Ärzteschaft und bei Pflegefachpersonen verbreitete Unsicherheit im Umgang mit Todes- oder Suizidwünschen verstärken. Vor diesem Hintergrund hat eine Forschungsgruppe des Instituts für Geschichte der Medizin eine Befragung durchgeführt, um Einstellungen und Erfahrungen des klinischen Personals am UKD im Umgang mit assistiertem Suizid zu erfassen.
Meike Gerber, Benedikt Niedermeyer und Florian Bruns vom Institut für Geschichte der Medizin der Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus haben die Ergebnisse der Befragung nun in der Fachzeitschrift Ethik in der Medizin veröffentlicht. Sie beleuchten anhand von 301 ausgewerteten Fragebögen Einstellungen zum assistierten Suizid im klinischen Kontext, die persönliche Bereitschaft zum assistierten Suizid in verschiedenen Szenarien sowie die Kenntnis der Rechtslage.
Der Artikel ist Open Access und kann hier abgerufen werden.