20.01.2023
200 Euro Einmalzahlung für Studierende
Der Bundestag hat das Gesetz des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Einmalzahlung (Energiepreispauschale) für Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler beschlossen. Mit der Zahlung sollen rund 3,5 Millionen junge Menschen in Ausbildung entlastet werden. Denn gerade für sie sind die gestiegenen Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel häufig eine besondere Belastung.
Wer, was, wie? Fragen und Antworten zur Einmalzahlung
Alle Studierenden, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind, können die Einmalzahlung beantragen. Das sind derzeit etwa 2,95 Millionen Studierende. Dazu zählen auch Promotionsstudierende.
Bund und Länder bereiten intensiv eine digitale Antragsplattform vor. Die Einmalzahlung wird nicht der Besteuerung unterliegen. Sie soll weder bei einkommensabhängigen Leistungen und Sozialleistungen noch bei Sozialversicherungsbeiträgen zu berücksichtigen sein. Sie soll darüber hinaus keine Berücksichtigung bei der Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe finden und unpfändbar sein
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