Nachweis des Impfschutzes von Studierenden der Medizinischen Fakultät der TU Dresden
Vorlage des ImpfstatusbogensIm Folgenden haben wir für Neu-Immatrikulierte Studierende der Medizinischen Fakultät der TU Dresden eine Übersicht über häufig gestellte Fragen zum Impfstatusbogen erstellt. Bitte nutzen Sie diese, um den Impfstatusbogen korrekt auszufüllen.
Table of contents
Vorlage des Impfstatusbogens
Sie reichen eine KOPIE gemeinsam mit Ihrem Antrag auf Immatrikulation und den zugehörigen Unterlagen an der Medizinischen Fakultät fristgerecht ein, andernfalls kann keine Immatrikulation erfolgen.
Das ORIGINAL legen Sie zur arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung dem Betriebsärztlichen Dienst vor.
Der Impfstatusbogen gehört zu Ihren Immatrikulationsunterlagen und ist daher fristgerecht einzureichen. Andernfalls erfolgt keine Immatrikulation.
Sie reichen innerhalb der Immatrikulationsfrist den Impfbogen mit dem aktuellen Stand Ihrer Impfungen ein. Auffrischungen, Titerbestimmungen etc. können nach der Immatrikulationsfrist bis zum Termin beim Betriebsärztlichen Dienst innerhalb Ihres 1. Semesters nachgeholt werden.
Sie legen dann dem Betriebsärztlichen Dienst das Original des Impfbogens sowie ggfs. weitere Nachweise über Auffrischungsimpfungen oder Titerbestimmungen vor.
Sie sollten allerdings aus Verantwortungsbewusstsein sicherstellen, dass der Impfstatus zeitnah vollständig ist. Andernfalls kann Ihnen die Zulassung zu bestimmten Lehrveranstaltungen verwehrt werden.
Nein. Der Impfstatusbogen soll zum Zeitpunkt der Immatrikulation sicherstellen, dass Sie entsprechend der wissenschaftlichen Empfehlungen grundimmunisiert sind. Bewahren Sie selbst das Dokument unbedingt auf, um es zur arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung und bei Bedarf vorlegen zu können.
Ausfüllhinweise zum Impfstatusbogen
Jede/r approbierte Ärztin/Arzt darf den Immunstatusbogen unterzeichnen, vorzugsweise die hausärztliche Praxis oder der ggf. bisher zuständige Betriebsärztliche Dienst. Er darf nicht von den Studierenden selbst ausgefüllt werden.
Den Impfstatusbogen erhalten Sie zusammen mit den Zulassungsunterlagen, d. h. in der Regel vor der Immatrikulation. Ihre Matrikelnummer erhalten Sie erst danach.
Alle im Immunstatusbogen erfragten Standardimpfungen sollen nachgewiesen werden.
Ja, die entsprechenden Datumsangaben müssen erfolgen.
Am Studienort kann beispielsweise das Gesundheitsamt oder eine neue Hausarztpraxis die Impfungen als Kassenleistung übernehmen.
Terminvergabe Betriebsärztliche Untersuchung
Die Terminvereinbarung erfolgt ausschließlich online über den Webkalender des Betriebsärztlichen Dienstes. Der Zugang erfolgt über das passwortgeschützte ePortal.
Ja. Sie sollten allerdings zu Ihrem eigenen Schutz und Schutz Ihres Umfelds einen vollständigen Impfschutz entsprechend der wissenschaftlich begründeten Empfehlungen durch die Ständige Impfkommission haben.
Hepatitis Impfung / Titer
Bei Beschäftigten muss die Führungskraft auf Grund einer Gefährdungsbeurteilung festlegen, ob eine Impfung gegen Hepatitis A+B für die konkrete Tätigkeit notwendig ist. Bei Medizinstudierenden sind diese Tätigkeiten gegeben, daher ist eine Impfung gegen Hepatitis A+B notwendig und die Felder sind bereits angekreuzt.
Häufig ist der Titer zu niedrig, weil die letzte Impfung bereits länger zurückliegt. Bei zu niedrigem Antikörpertiter (Anti-HBs) wird eine sofortige weitere Impfstoffdosis mit erneuter Anti-HBs-Kontrolle nach weiteren 4 - 8 Wochen empfohlen.
Die Kontrolle des Impferfolges sollte 4 - 8 Wochen nach der letzten Impfstoffdosis einer Impfserie oder 4 - 8 Wochen nach der letzten Auffrischimpfung Hepatitis-B erfolgen. Der Titer wird nachgereicht, wenn die Impfung gerade erst erfolgte.
Nach Schutzimpfungsrichtlinie soll eine serologische Kontrolle des Impferfolges nach Hepatitis B-Impfung bei allen Personen erfolgen. Die Kosten werden in der Regel durch die Gesetzliche Krankenversicherung übernommen. Bitte lassen Sie sich das Ergebnis vom Hausarzt unbedingt aushändigen bzw. in den Impfpass eintragen.