Das Prüfungsamt informiert
Das Prüfungsamt der Medizinischen Fakultät / Bereich Medizin stellt für Sie die folgenden Informationen zur Verfügung.
Bei einem Wechsel aus dem Ausland oder aus einem verwandten Studiengang (Fachrichtungswechsel) an die TU Dresden in ein höheres Fachsemester müssen Sie sich für die Anerkennung und Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie für die Ausstellung einer Anrechnungsbescheinigung ("Anrechnungsbescheid") an folgende Ämter oder Behörden wenden:
1. Studiengang Medizin
a) Für Bewerber:innen mit deutscher Staatsbürgerschaft bei Wechsel aus dem Ausland oder aus einem anderen (verwandten) Studiengang an das
Landesprüfungsamt für Akademische Heilberufe des Geburtsortes der/des Bewerber:in www.impp.de/informationen/partner/landespr%C3%BCfungs%C3%A4mter.html
b) Für Bewerber:innen mit nicht-deutscher Staatsbürgerschaft bei Wechsel aus dem Ausland oder aus einem anderen (verwandten) Studiengang an das
Landesprüfungsamt für Medizin, Psychologie und Pharmazie in Düsseldorf
https://www.brd.nrw.de/themen/gesundheit-soziales/landespruefungsamt-fuer-medizin-pharmazie-und-psychotherapie
2. Studiengang Zahnmedizin
a) Für Bewerber:innen mit deutscher Staatsbürgerschaft gilt:
Landesprüfungsamt für Akademische Heilberufe des Wohnortes der/des Bewerber:in https://www.impp.de/informationen/partner/landespr%C3%BCfungs%C3%A4mter.html
b) Für Bewerber:innen mit ausländischer Staatsbürgerschaft gilt:
Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 550, Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe in Weimar
www.thueringen.de/th3/tlvwa/gesundheit/akademische_heilberufe/lpa/anrechnungen/index.aspx
Achtung: Sofern Sie nach der neuen AppO für Zahnärzte studieren, ist ab dem 01.10.2021 das Landesprüfungsamt in Düsseldorf zuständig.
Für die Verwaltung aller der an der TU Dresden abgelegten Studien- und Prüfungsleistungen in grundständigen Studiengängen und Masterstudiengängen ist das Prüfungsamt an der Medizinischen Fakultät der TU Dresden zuständig.
3. Modellstudiengang Hmanmedizin in Chemnitz (MEDiC)
Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen aus einem anderen Studiengang (hierzu zählt auch der Regelstudiengang Medizin) ist bei dem Prüfungsausschuss des Modellstudienganges Humanmedizin zu beantragen.
4. Studiengang Hebammenkunde
Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen aus einem anderen Studiengang ist bei dem Prüfungsausschuss des Studienganges Hebammenkunde zu beantragen.
5. Masterstudiengänge
Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen aus einem anderen Studiengang ist bei dem jeweils für den Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss zu beantragen.
Die Anerkennung von komplett abgeschlossenen Fachgebieten (die den Leistungsnachweisen lt. Approbationsordung entsprechen) erfolgt ausschließlich durch das Sächsische Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe (SächsLPA). Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des SächsLPA unter: https://www.lds.sachsen.de/lpa/?ID=304&art_param=76
Die Anerkennung von Teilleistungen erfolgt im Fachgebiet durch den für den entsprechenden Leistungsnachweis verantwortlichen Fachvertreter, der nach Komplettierung der Anforderungen dann auch den Leistungsnachweis ausstellt.
Das Prüfungsamt der Medizinischen Fakultät ist für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen (ERASMUS) nicht zuständig. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Akademische Auslandsamt der Medizinischen Fakultät, weitere Informationen unter: https://tu-dresden.de/med/mf/studium/med#section-6
Rechtsgrundlagen
Studienordnung Medizin bzw. Rahmenpraktikumsordnung - Ordnung zur Absolvierung scheinpflichtiger Lehrveranstaltungen im Studiengang Zahnmedizin an der Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus unter Rechtsgrundlagen im Studium
Krank bei anwesenheitspflichtigen Lehrveranstaltungen
Wir empfehlen
a) eine Information an die betreffenden Fachgebiete, per E-Mail oder telefonisch
b) Aufbewahrung des Krankenscheines, um die Ausfallzeit später ggf. belegen zu können
c) Klärung der Möglichkeit des Nachholens von ausgefallenen Unterrichtsveranstaltungen direkt im Fachgebiet, falls die Fehlzeit mehr als 15% beträgt
Krank bei Erfolgskontrollen
Die Anlage 1 zur Studienordnung Medizin legt in § 10 fest:
"(1) Eine Erfolgskontrolle gilt als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, wenn ein bindender Prüfungstermin ohne triftigen Grund versäumt wurde oder ein Rücktritt ohne triftigen Grund erfolgt. Dasselbe gilt, wenn eine Erfolgskontrolle nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird.
(2) Der Rücktritt sowie der für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachte Grund sind dem verantwortlichen Fachgebiet unverzüglich schriftlich anzuzeigen und glaubhaft zu machen. Bei Krankheit ist zur Glaubhaftmachung ein ärztliches Attest vorzulegen. In begründeten Zweifelsfällen kann auch ein amtsärztliches Attest verlangt werden. Für die rechtzeitige Glaubhaftmachung muss das ärztliche bzw. amtsärztliche Attest spätestens am dritten Werktag nach dem Termin der Erfolgskontrolle im Fachgebiet vorliegen. Über die Genehmigung des Rücktritts bzw. die Anerkennung des Säumnisgrundes entscheidet der Leistungsnachweisverantwortliche.
(3) Wird der Rücktritt von der Erfolgskontrolle genehmigt oder der Säumnisgrund anerkannt, so muss der Studierende zum nächstmöglichen Termin an der Erfolgskontrolle teilnehmen. Absatz 1 und Absatz 2 gelten entsprechend. Über den maßgeblichen Termin ist der Studierende rechtzeitig vom verantwortlichen Fachgebiet zu informieren. Wird der Rücktritt nicht genehmigt, erhält der Studierende hierüber einen schriftlichen Bescheid des Leistungsnachweisverantwortlichen, der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen ist. "
Das vorzulegende ärztliche Attest finden Sie hier:
Ärztliche Bescheinigung zur Vorlage beim Prüfungsausschuss
Krank bei Staatsprüfungen
siehe Staatsprüfungen
Unfallmeldungen
Studierende, die auf dem Weg von zu Hause zum Studium bzw. vom Studium nach Hause oder während der Lehrveranstaltungen bzw. auf den Wegen zu den einzelnen Lehrveranstaltungen einen Unfall erleiden, sollen diesen sobald als möglich (i. d. R. spätestens nach 3 Tagen) - u. U. nach Aufsuchen eines Notarztes - im Sekretariat des Studienbüros Ansprechpersonen im Studienbüro anzeigen. Die Meldung wird formgerecht an den Unfallversicherungsträger der TU weitergeleitet.
Webseite des Landesprüfungsamtes Sachsen
Die Gesamtbescheinigungen für die Anmeldung zu den Staatsprüfungen erhalten Sie im Prüfungsamt der Medizinischen Fakultät (Studienbüro). Kontaktdaten und Sprechzeiten.
Krank bei Staatsprüfungen
Sie melden sich unmittelbar beim Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe Sachsen https://www.lds.sachsen.de/lpa/
Prüfungsmanagerin
NameFrau Grit Zemann
Notenübersichten, BAföG, Gesamtbescheinigung M1, M2, Z1-Z3
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Bereich Lehre - Studienbüro
Bereich Lehre - Studienbüro
Besuchsadresse:
Dekanatsgebäude (Haus 40), EG, Zi. 105 Fiedlerstr. 27
01307 Dresden
Postadresse:
Technische Universität Dresden
Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus
Bereichsverwaltung
Bereich Lehre
Fetscherstr. 74
01307 Dresden
Sprechzeiten:
- Montag:
- 09:30 - 11:30
- 12:30 - 15:00
- Mittwoch:
- 09:30 - 11:30
außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung per E-Mail
Lehrveranstaltungs- und Prüfungsmanagerin
NameFrau Wenke Schmidt
Gruppeneinteilung, selma/campusnet
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Bereich Lehre - Studienbüro
Bereich Lehre - Studienbüro
Besuchsadresse:
Dekanatsgebäude (Haus 40), EG, Zi. 103 Fiedlerstr. 27
01307 Dresden
Postadresse:
Technische Universität Dresden
Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus
Bereichsverwaltung
Bereich Lehre
Fetscherstr. 74
01307 Dresden
Sprechzeiten:
Sprechzeiten nach Vereinbarung per E-Mail