Die Kooperation der Medizinischen Fakultät der TU Dresden mit der Deutschen Chirurgiestiftung (DCS)
Die Kooperation zwischen der Medizinischen Fakultät der TU Dresden und der Deutschen Chirurgiestiftung (DCS) dient der gemeinsamen Entwicklung, Durchführung und Qualitätssicherung internationaler zahnmedizinischer Masterstudiengänge, die wissenschaftlichen Standards entsprechen und auf die praktische Anwendung ausgerichtet sind.
Grundsätze der Kooperation
- Die Technische Universität Dresden (Universität), die Deutsche Chirurgiestiftung (DCS) und die MIB GmbH (MIB) arbeiten vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammen.
- Ziel ist die fortlaufende Weiterentwicklung der Kooperation, insbesondere durch die Einführung neuer Studienangebote.
- Öffentlichkeitsarbeit zu den Studiengängen wird zwischen den Parteien abgestimmt.
Studiengänge
- Die Universität bietet fünf weiterbildende Masterstudiengänge in der Zahnmedizin an.
- Die Studiengänge sind akkreditiert und in das Forschungskonzept der Zahnmedizin der Universität integriert.
- Die DCS bietet mit dem IMC eine wissenschaftliche Ausbildung an, die auf den Standards der Universität basiert.
- Die Teilnehmer werden auf die Hochschulprüfungen vorbereitet auf Grundlage der Studien- und Prüfungsordnungen.
Rechte und Pflichten der DCS
- Die DCS organisiert die Lehre, basierend auf den von der Universität beschlossenen Curricula.
- Sie ist für die Immatrikulationsvorbereitung, die Datenübermittlung und die Öffentlichkeitsarbeit verantwortlich.
- Sie darf das Universitätslogo während der Vertragslaufzeit verwenden.
Rechte und Pflichten der Universität
- Die Universität übernimmt die akademische Verantwortung, insbesondere für die Curricula, Zulassungen, Prüfungen und die Qualitätssicherung.
- Sie verleiht die akademischen Grade und gewährt Zugang zu universitären Einrichtungen, wie etwa der Bibliothek.
- Die Universität stellt Akkreditierungsanträge und führt diese in Abstimmung mit der DCS durch.
Durchführung der wissenschaftlichen Lehre
- Die DCS stellt geeignete Lehrkräfte, die von der Universität geprüft werden können.
- Beide Parteien fördern den wissenschaftlichen Nachwuchs, betreuen gemeinsam Abschlussarbeiten und engagieren sich in Forschung und Publikationen.
Geistiges Eigentum, Urheberrechte und Nutzungsrechte
- Geistiges Eigentum verbleibt grundsätzlich bei der Partei, die es geschaffen hat. Gemeinsame Werke können von beiden Seiten genutzt werden.
- Veröffentlichungen und die Nutzung von Lehrmaterialien bedürfen gegenseitiger Zustimmung.
- Vertrauliche Informationen werden geschützt und dürfen nur für vertragliche Zwecke verwendet werden.
Qualitätssicherung
- Die Studiengänge unterliegen der universitären Qualitätskontrolle und Evaluation.
- Die DCS unterstützt diese Prozesse.
Wissenschaftlicher Beirat
- Ein Wissenschaftlicher Beirat wird eingerichtet, um die Qualität der Lehre und die Weiterentwicklung der Studiengänge sicherzustellen.
- Aufgaben des Beirats umfassen die Überwachung von Aufnahmeverfahren, Prüfungen, Curricula und Lehrveranstaltungen sowie die Beratung des IMC (International Medical College).
- Der Beirat besteht aus bis zu zehn Mitgliedern, die für drei Jahre berufen werden können