23.03.2020
CORONA-VIRUS
Aktuelle Informationen der Prüfungsausschüsse (Stand: 22.03.2020)
Die Prüfungsausschüsse des Bereichs Mathematik und Naturwissenschaften haben für die Zeit des Notbetriebs (bis zur Wiederaufnahme des Präsenzbetriebs in der Lehre an der TU Dresden) nachfolgende Festlegungen getroffen.
Wichtig: Bitte nutzen Sie für sämtliche E-Mails an die TU Dresden ausschließlich Ihre Unimail-Adresse; alle Rückfragen, Antworten oder Bescheinigungen / Bestätigungen und Ähnliches erhalten Sie nur an diese Mailadresse!
Anträge an den Prüfungsausschuss
- Anträge an den Prüfungsausschuss sind digital (via E-Mail) zu senden (ebenso alle gewünschten Bescheinigungen / Bestätigungen oder Ähnliches).
Abschlussarbeiten (Bachelor-, Master-, Diplomarbeiten)
- Anmeldung:
- Anträge auf Anmeldungen von Abschlussarbeiten sind digital (via E-Mail) zu senden (bitte nutzen Sie dazu das entsprechende Formular).
- Für die Dauer des Notbetriebs werden alle Anträge einzelfallbezogen auf ihre Durchführbarkeit / Umsetzbarkeit geprüft.
- Ggf. kann es vor diesem Hintergrund zu einer Ablehnung / Verschiebung von entsprechenden Anliegen kommen.
- Verlängerung Abgabefrist:
- Anträge auf Verlängerungen von Abschlussarbeiten sind digital (via E-Mail) zu senden (bitte nutzen Sie dazu das entsprechende Formular).
- Wenn zum jetzigen Zeitpunkt die Dauer der notwendigen Verlängerung - z. B. aufgrund einer Betriebsschließung - noch unklar ist, kann das entsprechende Feld offenbleiben.
- Abstimmung mit Betreuer/in und Rückgabe des Themas:
- Sollte der erfolgreiche Abschluss der Abschlussarbeit von der Präsenznutzung von Einrichtungen der TU Dresden (z.B. Labor), anderer Institutionen oder der SLUB (nicht digital verfügbarer Buch- und Zeitschriftenbestand, Archiv) abhängen oder auf Befragungen und Interviews basieren, die auf direkter Interaktion beruhen, stimmen Sie sich bitte mit Ihrem/Ihrer Betreuer/in ab, inwieweit die Bearbeitung Ihrer Fragestellung ggf. an die aktuelle Situation angepasst werden kann.
- Sollte eine Verlängerung der Abgabefrist nicht sinnvoll und eine weitere Bearbeitung aufgrund dieser aktuellen Bedingungen nicht möglich sein (dies kann auch bei Themenbearbeitungen im Ausland zutreffen), kann das Thema ohne Auswirkungen auf die Wiederholungsversuche und auch trotz Überschreitung der Rückgabefrist zurückgegeben und eine Neuausgabe eines Abschlussarbeitsthemas beantragt werden. Dazu ist ein formloser Antrag per E-Mail sowie eine Stellungnahme der Erstprüferin/des Erstprüfers (der Betreuerin/des Betreuers) beim Prüfungsamt einzureichen.
- Abgabe Abschlussarbeiten:
- Die Abgabe erfolgt digital (via E-Mail) als PDF an den betreuenden Hochschullehrer sowie den Zweitgutachter (Prüfungsamt muss in „Cc“ gesetzt werden).
- Fristen sind zu wahren, die Druckvariante der Abschlussarbeit (inkl. der gemäß Prüfungsordnung dazu gehörigen Unterlagen) muss nachgereicht werden, sobald die Prüfungsämter wieder geöffnet haben.
- Bitte vergessen Sie die unterschriebene und gescannte Selbständigkeitserklärung beim Senden nicht.
- Kolloquium/Verteidigung:
- Nach Abgabe der Abschlussarbeit und positiver Bewertung der Prüferinnen bzw. Prüfer kann sofort das Kolloquium/die Verteidigung stattfinden, d.h. auch nach Einreichung als PDF-Datei ohne Vorlage der Print-Version (s.o.).
- Bei beiderseitigem Einverständnis von Studierender/m und Prüferin/Prüfer können Kolloquien/Verteidigungen in geeigneter Form virtuell stattfinden.
- Ansonsten sind sie zu verschieben auf die Zeit der Wiederaufnahme des Lehrbetriebs. Eine Entscheidung dazu trifft der Lehrstuhl selbständig.
- Das Protokoll des Kolloquiums / der Verteidigung soll die gewählte technische Form dokumentieren und ggf. auftretende technische Probleme festhalten.
An- und Abmeldefristen sowie Rücktritte zu Prüfungsleistungen
- An- und Abmeldefristen zu Prüfungsleistungen:
- Die An- und Abmeldungen zu studienbegleitenden Prüfungsleistungen findet vorerst normal statt. Sie ist kontaktlos über die entsprechenden Portale möglich (selma, HISQIS).
- Über semesterabschließende Prüfungsleistungen wird erst im Falle des Falles entschieden.
- Informationen zu Terminen und Fristen finden Sie auf den Internetseiten der Prüfungsämter oder auf der selma-Seite des Bereichs
- Rücktritte bei Prüfungsleistungen:
- Rücktritte aus Krankheitsgründen sind per E-Mail an das Prüfungsamt möglich.
- Nutzen Sie ggf. die begleitenden Formulare.
- Das Original muss dem Prüfungsamt postalisch zugestellt werden.
Weitere Informationen
Bitte haben Sie Verständnis, dass während des Notbetriebs ggf. nicht alle Anliegen zeitnah bearbeitet werden können. Insbesondere die Erstellung / Aushändigung / Versendung von Zeugnisunterlagen ist bis auf Weiteres nicht möglich. Sobald der reguläre Betrieb wieder aufgenommen werden kann, werden Ihre eingegangenen Anliegen schnellstmöglich bearbeitet.