Berufspraktikum
Inhaltsverzeichnis
- Welche Studierenden können ein Berufspraktikum absolvieren?
- Ist das Berufspraktikum verpflichtend?
- Welchen Umfang hat das Berufspraktikum?
- Wann muss das Berufspraktikum absolviert werden?
- Was sind die Voraussetzungen für ein Praktikum? Was muss zum Praktikumsbeginn beachtet werden?
- Muss ich mich für das Praktikum beim Prüfungsamt/Praktikumsbeauftragten anmelden?
- Was muss zum Praktikumsende beachtet werden?
- Was sind die Ziele des Berufspraktikums?
- Bei welchen Unternehmen/an welchen Einrichtungen kann das Berufspraktikum absolviert werden?
- Wo kann ich mögliche Praktika finden?
- Kann das Praktikum gestückelt/in Etappen/parallel zum Studium absolviert werden?
- Ist das Berufspraktikum bezahlt/vergütet?
- Kontakt
Welche Studierenden können ein Berufspraktikum absolvieren?
Studierende in den Masterstudiengängen Technomathematics und Mathematics in Business and Economics können bis zu zwei Berufspraktika als Wahlpflichtmodul wählen. Die offizielle Bezeichnungen der Module lauten „Mathematical Internship“ und „Research and Business Internship“ (Kurzbezeichung: Math-Ma-MI, Math-Ma-RBI).
Ist das Berufspraktikum verpflichtend?
Nein, das Berufspraktikum ist ein Wahlpflichtmodul.
Welchen Umfang hat das Berufspraktikum?
Der Mindestumfang des Berufspraktikums ist 160 Stunden (bei einem Wahlpflichtmodul) oder 320 Stunden (bei beiden Wahlpflichtmodule). Das entspricht bei einer Praktikumsstelle in Vollzeit vier Wochen oder acht Wochen. Wenn beide Praktikumsmodule gewählt werden, können damit entweder zwei verschiedene Berufspraktika oder ein großes Praktikum anerkannt werden.
Wann muss das Berufspraktikum absolviert werden?
Beide Berufspraktika sind im Studienplan im 3. Semester des Masterstudiums vorgesehen. Sie können aber auch zeitlich davon abweichend (z.B. in den Semesterferien vor Beginn des Masterstudiums, in mehreren Teilen, etc.) absolviert werden.
Was sind die Voraussetzungen für ein Praktikum? Was muss zum Praktikumsbeginn beachtet werden?
Voraussetzung ist, dass eine geeignete Praktikumsstelle gefunden wurde und dass bei dieser Stelle eine verantwortliche Person als Ansprechpartner:in und Betreuer:in des Praktikums benannt wird. Eine Praktikumsstelle ist geeignet, wenn dabei praktische, mit mathematischen Tätigkeiten verbundene Aufgaben übernommen werden. Im Zweifel lassen Sie sich bitte vom/von der Praktikumsbeauftragte:n beraten.
Muss ich mich für das Praktikum beim Prüfungsamt/Praktikumsbeauftragten anmelden?
Nein, eine Anmeldung des Praktikums ist nicht erforderlich, die Anerkennung als Studienleistung erfolgt erst nach Praktikumsende. Eine Beratung durch die/den Praktikumsbeauftragte(n) der Fakultät vor Beginn wird jedoch empfohlen.
Was muss zum Praktikumsende beachtet werden?
Zum Ende des Praktikums muss von dem/der Praktikant:in ein Praktikumsbericht erstellt und vom/von der Praktikumsbetreuer:in unterzeichnet werden. Dieser Bericht sollte Angaben zu Dauer und Inhalt des Praktikums und zu den wesentlichen Tätigkeiten enthalten. Darüber hinaus kann die Form des Berichtes frei gewählt werden; er sollte in der Regel ein bis zwei A4-Seiten umfassen. Der Bericht und das Formular zur Praktikumsbescheinigung muss für die Anerkennung des Praktikums der/dem Praktikumsbeauftragten vorgelegt werden. Die Vorlage von Bericht und Formular soll spätestens bis zum Ende des auf das Praktikum folgenden Semesters stattfinden.
Was sind die Ziele des Berufspraktikums?
Dazu hält die Studienordnung folgende Qualifikationsziele fest: „Die Studierenden haben Einblick in praktische Aufgaben, Abläufe und Rahmenbedingungen, die mit mathematischen Tätigkeiten verbunden sind. Sie kennen mögliche Berufsfelder, haben ihr vorhandenes Wissen in der Praxis ausgebaut und können dieses anwenden. Sie können die berufspraktische Erfahrung reflektieren und mit dem im Kernbereich erworbenen Wissen verbinden. Die Studierenden haben die Fähigkeit, sich neuen Aufgaben zu stellen, in ungewohnter Umgebung zurechtzufinden und in unbekannte Teams einzufügen. Ihre Fähigkeiten zur Kommunikation und Selbstorganisation sind gestärkt.“
Bei welchen Unternehmen/an welchen Einrichtungen kann das Berufspraktikum absolviert werden?
Das Berufspraktikum kann bei einem Unternehmen, aber auch an einer Forschungseinrichtung oder an einer Hochschule (ausgenommen die mathematische Fakultät der TU Dresden) absolviert werden. Entscheidend ist, dass praktische, mit mathematischen Tätigkeiten verbundene Aufgaben übernommen werden.
Wo kann ich mögliche Praktika finden?
- Sie suchen nach Praktikumsangeboten im Internet, z.B. unter www.meinpraktikum.de, https://de.linkedin.com/, Google mit Suchfilter ‚Jobs‘
- Sie kontaktieren Unternehmen direkt.
- Sie melden Sie sich für die Mailingliste an, indem Sie eine Email mit Betreff ‚subscribe‘ an diese Adresse schicken. Über diese Mailingliste werden Angebote zum Berufseinstieg, für Praktika o.ä. mit Mathematikbezug versendet.
- Eine interne Praktikumsdatenbank befindet sich im Aufbau. Bitte kontaktieren Sie die/den Praktikumsbeauftragten für den Zugang.
Kann das Praktikum gestückelt/in Etappen/parallel zum Studium absolviert werden?
Ja, das Praktikum kann auch in mehreren Etappen oder parallel zum Studium absolviert werden. Wichtig ist dabei, dass ein(e) einheitliche(r) Ansprechpartner:in bzw. Betreuer:in für das gesamte Praktikum zur Verfügung steht. Falls sich das Praktikum über mehr als zwei Semester erstrecken soll bzw. andere Besonderheiten vorliegen, besprechen Sie dies bitte mit dem/der Praktikumsbeauftragten.
Ist das Berufspraktikum bezahlt/vergütet?
Eine Bezahlung/Vergütung des Praktikums kann mit der Einrichtung vereinbart werden, an welcher das Praktikum stattfindet. Die Anrechnung als Berufspraktikum im Studienplan ist unabhängig von der Bezahlung des Praktikums.
Kontakt
© Robert Lohse
Praktikumsbeauftragter
NameProf. Dr. Martin Keller-Ressel
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