Rücktritt von Prüfungen /Krankheit
1. Wichtige Hinweise zum fristgerechten Abmelden von schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen für Physik Studierende (BA, MA)
Das Abmelden von einer schriftlichen oder mündlichen Prüfungsleistung ist bis zum
3. Werktag (Werktag = Montag bis Samstag) vor dem Prüfungstag (Achtung: bis 24.00 Uhr
des Vortages! Beispiel: Prüfung am Donnerstag, Abmeldung bis vorherigen Sonntag, 24.00 Uhr) ohne Angabe von Gründen ausschließlich über HISQIS möglich.
Sollten Sie vor Ablauf der Rücktrittsfrist erkrankt sein und entsprechend den nachstehenden Ausführungen Antrag auf Prüfungsunfähigkeit stellen wollen, ist es rechtlich unbedingt empfehlenswert, angemeldet zu bleiben, also selbst keine Abmeldung vorzunehmen.
2. Rücktritt/Versäumnis
Der für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachte Grund muss dem Prüfungsamt entsprechend §11, Absatz 2 der Prüfungsordnung Bachelor Physik bzw. Master Physik unverzüglich schriftlich mitgeteilt und glaubhaft gemacht werden. Beabsichtigen Sie, Krankheitsgründe geltend zu machen, ist eine Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung (bzw. ein ärztliches Attest) im Original im Prüfungsamt vorzulegen.
Es ist darauf zu achten, dass die Erklärung des Rücktrittes unverzüglich - ohne schuldhaftes Verzögern - zu erfolgen hat. Grundsätzlich ist ein krankheitsbedingter Rücktritt vor der Prüfung geltend zu machen. Nicht ohne weiteres anerkannt werden können daher in der Regel Rücktrittserklärungen, die ohne Teilnahme an der Prüfung erst nach dem Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss eingehen und auf Gründen basieren, die bereits vor dem Prüfungstermin vorgelegen haben. Nehmen Sie an einer Prüfung teil, erklären Sie damit grundsätzlich, prüfungsfähig zu sein, ohne dass Sie sich nachträglich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen berufen können.
Grundsätzlich wird der Rücktritt erst dann rechtsverbindlich, wenn der Prüfungsausschuss diesen anerkannt hat. Wird der Rücktritt durch den Prüfungsausschuss nicht genehmigt, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung.
3. Hinweise zur Abgabe einer AU-Bescheinigung
AU-Bescheinigungen bzw. ärztliche Atteste sind unverzüglich (siehe obige Ausführungen)
und im Original dem Prüfungsamt Physik zugänglich zu machen. Paralell dazu ist folgendes Formular auszufüllen. Die Unterlagen können zu den Sprechzeiten abgegeben werden, per Post zugeschickt oder in einen der vorhandenen Amtspostkästen der TUD (natürlich im unfrankierten Briefumschlag, adressiert an das Prüfungsamt Physik der TU Dresden) eingeworfen werden. Die offiziellen Amtspostkästen
- Mommsenstraße 11, vor dem Rektorat
- Helmholtzstraße 10, Einfahrt, Stirnseite vom Tillichbau
werden von der Poststelle der TU Dresden täglich geleert .