Über uns
Die Unterstützung durch die Gleichstellungsbeauftragte (GB) der Fakultät Psychologie und ihren Stellvertreter kann durch die Beschäftigten und Studierenden der Fakultät in allen Angelegenheiten zum Thema Chancengleichheit in Anspruch genommen werden. Wir versuchen, aktiv auf die Herstellung von Chancengleichheit für alle Fakultätsangehörigen hinzuwirken und individuelle Nachteile für die Beschäftigten und Studierenden zu vermeiden.
Im Fakultätsrat Psychologie haben die Gleichstellungsbeauftragten eine Stimme bei Beschlussfassungen. Wir sind mit Rede- und Antragsrecht beteiligt an allen Berufungsverfahren von Professorinnen und Professoren an der Fakultät und geben ein Votum zur Ausschreibung der Professur sowie zum Listenvorschlag der Berufungskommission ab.
Im Kreis der Gleichstellungsbeauftragten des Bereichs Mathematik und Naturwissenschaften vertreten wir die Interessen aller Angehörigen der Fakultät Psychologie bei der Vergabe von finanziellen Mitteln zur Umsetzung des Gleichstellungsauftrages, dem sich die TU Dresden mit dem 2019 aktualisierten und vom Senat einstimmig angenommenen Gleichstellungskonzept verpflichtet fühlt.